Die österreichischen Staatsanwaltschaften zählen im internationalen Vergleich zu den bestkontrollierten Behörden der Welt.
Die österreichischen Staatsanwaltschaften zählen im internationalen Vergleich zu den bestkontrollierten Behörden der Welt.
Das Strafprozessreformgesetz 2008 brachte nicht nur neue Aufgaben für die Staatsanwaltschaften sondern erstmals auch umfangreiche Beschwerdemöglichkeiten. Alle Personen, die sich durch Handlungen oder Unterlassungen der Staatsanwälte in ihren durch die Strafprozessordnung garantierten Rechte verletzt erachten, können den Rechtsschutz der unabhängigen Gerichte in Anspruch nehmen. So können etwa Opfer die Fortführung eines von der Staatsanwaltschaft eingestellten Verfahrens verlangen, umgekehrt steht den Beschuldigten das Recht zu beim Gericht die Einstellung eines gegen sie geführten Ermittlungsverfahrens zu beantragen.
Eine über – ohnedies bereits bestehende – bloße Informationsrechte hinausgehende parlamentarische Kontrolle widerspricht einerseits dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gewaltentrennung (die Staatsanwälte sind nach der Verfassung Organe der Gerichtsbarkeit) und würde überdies eine ungeahnte Einflussnahmemöglichkeit der Politik auf das Verhalten der gesetzlich zur strikten Objektivität verpflichteten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in einzelnen Strafsachen eröffnen. Damit besteht die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaften als „Waffe“ in der politischen Auseinandersetzung missbraucht werden könnte, was im eklatanten Widerspruch zu den rechtsstaatlichen Grundsätzen demokratischer Staatsordnungen steht.
Einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung und zur Verfahrensbeschleunigung könnten die politisch Verantwortlichen aber dadurch leisten, dass sie für eine ausreichende personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften Sorge tragen.