Klarstellungen aus Anlass der Berichterstattung zur Entscheidung des OLG Wien zur „BVT-Hausdurchsuchung“

Die Aufgabe der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist es, angezeigte Sachverhalte auf ihre strafrechtliche Relevanz zu prüfen und lückenlos aufzuklären. Dabei handeln sie objektiv und sind der Wahrheitsfindung verpflichtet. Dies gilt selbstverständlich auch für die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Im konkreten Anlassfall bewilligte ein unabhängiger (Haft- und Rechtsschutz-) Richter die Anordnung der Hausdurchsuchung […]