Funktion

Die Staatsanwaltschaft in Österreich ist eine selbstständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde, die seit über 150 Jahren als Organ der Gerichtsbarkeit agiert. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, die öffentlichen Interessen des Staates in der (Straf-)Rechtspflege zu wahren – basierend auf den Prinzipien der Objektivität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit das Recht "einzufordern". In der Gewaltenteilung nimmt die Staatsanwaltschaft nun […]

Weisung darf nicht mißbraucht werden

Im Gegensatz zu richterlichen Entscheidungen können staatsanwaltschaftliche Entscheidungen nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden. Die Weisung dient daher der Kontrolle der Gesetzmäßigkeit des Handelns der Staatsanwälte. Sie darf aber nicht missbraucht werden.  Weil die Gerichte in Strafverfahren nur über Antrag des Staatsanwalts aktiv werden können, ist seine Arbeit richtergleichwertig. Das entspricht auch dem Selbstverständnis dieses zur […]

Weisungen „von oben“

Richter sind nach der Bundesverfassung unabhängig, unabsetzbar und unversetzbar. Als von den Gerichten getrennte Justizbehörden sind die Staatsanwaltschaften hierarchisch organisiert und an die Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und damit letztlich an jene des Bundesministers für Justiz gebunden. Weisungen kommen in der Praxis jedoch selten vor. Die bloße Möglichkeit des Eingreifens eines politischen Funktionsträgers in ein Strafverfahren […]

Unsere Anliegen

Eigenes Dienstrecht Verankerung in der Verfassung Die vier Säulen der Unbestechlichkeit Eigenes Dienstrecht Die Richter haben es bereits, die Staatsanwälte brauchen es: ein eigenes Dienstrecht. Um in den kommenden Jahren weiterhin den alltäglichen Herausforderungen gewachsen zu sein, ist ein eigenes Dienstrecht für Staatsanwälte unabdingbar. In dem derzeit diskutierten Bundesmitarbeitergesetz haben die Staatsanwälte keinen Platz, zielführender […]

Unsere Arbeit

Motor des Strafverfahrens In der österreichischen Rechtssprechung nimmt die Staatsanwaltschaft eine zunehmend gewichtigere Rolle ein. Ihr Aufgabenfeld als Justizorgan reicht mittlerweile weit über die öffentliche Anklage bei Strafgerichten hinaus. Neue Aufgaben Ursprünglich wurde die Staatsanwaltschaft als Antragsbehörde konzipiert, die entweder Verfahren einstellte oder Strafanträge und Anklagen bei den Gerichten einbrachte. Durch das neue Strafprozessreformgesetz wird […]

Seit dem II. Weltkrieg

1957 Die Vereinszwecke lesen sich wie folgt: Hebung und Förderung der Rechtspflege im demokratischen Rechtsstaat, die Unterstützung und die Vertretung der ideellen und materiellen Interessen des Standes der Staatsanwälte, die soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege in Ansehung der einzelnen ordentlichen Mitglieder und ihrer Angehörigen, die Vorsorge für die Heranbildung des staatsanwaltschaftlichen Nachwuchses, sowie die Fortbildung der Staatsanwälte.

Von der Zwischenkriegszeit bis zum II. Weltkrieg

1919 Nach dem Ersten Weltkrieg, unter Führung von Staatsanwalt Dr. Winterstein, kam es in der Sitzung des Zentralausschusses vom 13. März 1919 zum Austritt der Staatsanwälte aus der Richtervereinigung. Noch im selben Monat wurde als erste selbständige Standesorganisation der Staatsanwälte, der „Verein deutschösterreichischer Staatsanwälte", in Wien gegründet.

EStA Mag. Gerhard Jarosch 1968 geboren in Linz Studium der Rechtswissenschaften in Linz und Wien 2000–2003 Staatsanwalt in Eisenstadt seit 2003 Staatsanwalt in Wien seit 2009 Erster Staatsanwalt Vorsitzender des Zentralausschusses für die Staatsanwälte beim BM für Justiz Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Vorstandsmitglied der Landesgruppe Österreich der Association Internationale de Droit Pénal Präsident […]

LStA Dr. Karl Schober 1960 geboren in Wien 1992 – 2009 Staatsanwalt in Wien 2007 Leiter einer staatsanwaltschaftlichen Gruppe 2008 Erster Staatsanwalt seit 2009 Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg