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Von der Zwischenkriegszeit bis zum II. Weltkrieg

1919 Nach dem Ersten Weltkrieg, unter Führung von Staatsanwalt Dr. Winterstein, kam es in der Sitzung des Zentralausschusses vom 13. März 1919 zum Austritt der Staatsanwälte aus der Richtervereinigung. Noch im selben Monat wurde als erste selbständige Standesorganisation der Staatsanwälte, der „Verein deutschösterreichischer Staatsanwälte", in Wien gegründet.

1919 Nach dem Ersten Weltkrieg, unter Führung von Staatsanwalt Dr. Winterstein, kam es in der Sitzung des Zentralausschusses vom 13. März 1919 zum Austritt der Staatsanwälte aus der Richtervereinigung. Noch im selben Monat wurde als erste selbständige Standesorganisation der Staatsanwälte, der „Verein deutschösterreichischer Staatsanwälte", in Wien gegründet.

1934 Der Ständestaat zeigt erste Auswüchse: Aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen zur Schaffung des Berufsstandes "Öffentlicher Dienst" erfolgt 1934 ein Zusammenschluss der Richter und Staatsanwälte in der so genannten "Kameradschaft der Richter und Staatsanwälte". Dies bedeutete das Ende einer freien Standesvertretung. Bestrebungen zur Fusionierung des (damals so lautenden) Verbandes österreichischer Staatsanwälte mit der Vereinigung der österreichischen Richter blieben erfolglos.

1938 Auf Antrag des Polizeipräsidenten von Wien erfolgte am 26. August 1938 die Löschung des Verbandes österreichischer Staatsanwälte im Vereinkataster. Der Verband sollte in den NS-Rechtswahrerbund München eingegliedert werden. Den Generalprokurator Dr. Winterstein hatten die Nazis bereits am 15. März 1938 verhaftet. Zwei Jahre später wurde er im KZ Buchenwald von einem SS-Offizier ermordet.

1945 Nach Kriegsende war es zunächst nicht einfach, die Löschung des Verbandes österreichischer Staatsanwälte außer Kraft zu setzen. In den ersten Nachkriegsjahren war auch die Tätigkeit der Standesvertreter der Staatsanwälte von vielen Schwierigkeiten wirtschaftlicher Natur begleitet.

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