Die Vereinigung

In Umsetzung ihrer statutengemäßen Aufgaben vertreten die Mitglieder des Vorstands die Interessen aller österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte insbesondere gegenüber dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) als Dienstgeber und der Politik, die für die gesetzlichen Rahmenbedingungen effektiver Strafverfolgung sowie das Dienstrecht verantwortlich zeichnet. Ebenso soll die Öffentlichkeit über die Arbeit der Staatsanwaltschaften informiert werden. Transparenz durch einen Blick auf die Aufgaben und die erbrachten Leistungen stärkt das Vertrauen in diesen Teil der Justiz als essentielle Säule eines funktionierenden Rechtsstaats.

Zu diesem Zweck steht die Vereinigung in ständigem Austausch mit den Entscheidungsträgern in Justiz und Politik. Ihre Vertreter aus ganz Österreich bringen sich mit ihrem Fachwissen in den Meinungsbildungsprozess sowohl in straf- als auch dienstrechtlichen Fragen bereits im Vorfeld legistischer Maßnahmen durch eigene innovative Vorschläge oder fachliche Expertise zu in Aussicht gestellten Gesetzesänderungen ein, nehmen an diversen Arbeitsgruppen teil und erstatten Stellungnahmen zu Begutachtungsentwürfen.

Überdies leistet die Vereinigung sachorientierte Medienarbeit; sie ist auch Mitherausgeberin der Österreichischen Richterzeitung.

Immer komplexere Sachverhalte und gesetzliche Rahmenbedingungen, die sich laufend ändern, erfordern ständige Aus- und Fortbildung. Die Vereinigung nimmt auch hier ihre diesbezügliche Verantwortung wahr und veranstaltet regelmäßig Seminare zu aktuellen, für ihre Mitglieder relevanten Themen, unter anderem gemeinsam mit dem BMJ den Lehrgang zur Ausbildung von staatsanwaltschaftlichen Gruppenleitern.

Im Gedenken an den verstorbenen vormaligen Präsidenten stiftet die Vereinigung den „Wolfgang Swoboda Preis für Menschlichkeit im Strafverfahren“. Neben der Anerkennung für die Preisträger soll damit das Streben nach Menschlichkeit und Gerechtigkeit sowie die Wahrung der Menschenrechte im Strafverfahren und die aktive Rolle, die den Strafverfolgungsbehörden im Allgemeinen und den Staatsanwaltschaften im Besonderen dabei zukommt, öffentlich wahrnehmbar gemacht werden.

Satzung

Geschichte