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Aktuelles

Erklärung der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zum Entwurf eines Ministerratsvortrages betreffend die „Errichtung einer unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft“
Die Standesvertretung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte begrüßt, dass die Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze von der Bundesregierung weiter vorangetrieben wird. Viele der nunmehr bekannt gewordenen „Eckpunkte“

Stellungnahme der StAV zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikationsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden sollen
Zum zitierten Entwurf (BMI-GZ 2025-0.272.220) nimmt die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wie folgt Stellung: Vorauszuschicken ist, dass die geplante Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die

Stellungnahme der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (BMJ-GZ: 2025-0.309.548)
Zum zitierten Entwurf eines Bundesgesetzes nimmt die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnenund Staatsanwälte (StAV) wie folgt Stellung: Eingangs ist festzuhalten, dass es sich bei dem dem Entwurf
Aufgaben der Staatsanwaltschaft
Staatsanwälte sind Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In Verfahren wegen mit gerichtlicher Strafe bedrohter Handlungen nehmen sie Ermittlungs- und Anklagefunktionen wahr. (Artikel 90a der Bundesverfassung)
Wolfgang Swoboda Preis
… für Menschlichkeit im Strafverfahren.
Informationen & Rückblicke