presseaussendung

Strukturelle Absicherung der staatsanwaltschaftlichen Weisungsspitze

Die Einführung einer unabhängigen staatsanwaltschaftlichen Weisungsspitze ist unumgänglich. Die mit dem Amt verbundene Macht muss auf mehrere Personen verteilt werden.

Die österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte treffen ihre Entscheidungen – unserem Leitspruch „Objektiv aufklären. Dem Recht verpflichtet.“ folgend – sachlich, unvoreingenommen und frei von medialer, politischer oder sonstiger Beeinflussung. Wenngleich weisungsgebunden, garantiert unsere Ausbildung zum Richteramt und die verfassungsmäßige Zuordnung zur Gerichtsbarkeit eine starke innere Unabhängigkeit auf allen Ebenen.

Um auch eine klare strukturelle Trennung von Politik und Justiz an der Weisungsspitze zu gewährleisten, ist die Umsetzung des vorliegenden Entwurfs zur Schaffung einer Generalstaatsanwaltschaft dringend geboten. Um die Person an deren Spitze vor politischen Einflussnahmeversuchen zu schützen, soll eine Entscheidung über Weisungen nicht durch einen Einzelnen getroffen werden, sondern muss durch einen 3er-Senat erfolgen.

„Bereits der Anschein, dass auf ein Ermittlungsverfahren Einfluss genommen werden könnte, schadet dem Ansehen der Justiz massiv“, betont StAV-Präsidentin KOLLER: „Wir erneuern daher unsere Forderung, Justiz und Politik klar zu trennen und eine unabhängige Weisungsspitze einzuführen.“

Mag.a Cornelia Koller                                                                                     
         Präsidentin                                                                                               

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