Aufgaben des Zentralausschusses
Der Zentralausschuss für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte beim Bundesministerium für Justiz (kurz: ZA) ist das bundesweite Organ der Personalvertretung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nach dem Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG). Seine Aufgabe ist es, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Der ZA hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden (§ 2 Abs 1 PVG).
In Erfüllung dieser Aufgaben wirkt der ZA bspw. bei Maßnahmen, die die Gesundheit der Mitarbeiter betreffen, bei der Planung bzw. dem Umbau von Amtsgebäuden, bei der Dienstzuteilung von Staatsanwältinnen/Staatsanwälten sowie (durch Sitz- und Stimmrecht in der Personalkommission beim BMVRDJ) bei der Ernennung auf staatsanwaltschaftliche Führungspositionen mit.
Der ZA wird im Zuge der Personalvertretungswahlen für die Dienststellen des Bundes für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Traditionellerweise kandidiert die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) mit einer Liste und stellt aus ihrem Bundesvorstand die vier Mandatare des ZA.