Aktionswoche für den Rechtsstaat – 100 % erreicht. Was jetzt?
Standesvertretungen reagieren auf ausbleibende Personalaufstockung bei Gerichten und
Staatsanwaltschaften
Wien, 22. Juni 2026 – Angesichts der enttäuschenden Ergebnisse der Budgetverhandlungen
2027/2028 haben die richterlichen und staatsanwaltlichen Standesvertretungen beschlossen,
von 12. bis 16. Oktober 2026 die bundesweite
„Aktionswoche für den Rechtsstaat – 100 % erreicht. Was jetzt?“
durchzuführen.
Anlass dafür ist das Doppelbudget 2027/2028. Trotz der seit Jahren dokumentierten
Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften wird es keine zusätzlichen richterlichen
oder staatsanwaltlichen Planstellen geben. Die angekündigten Reformmaßnahmen bleiben
aus Sicht der Standesvertretungen deutlich hinter dem zurück, was für eine spürbare
Entlastung der Justiz erforderlich wäre. Auch Digitalisierung und künstliche Intelligenz werden
die bestehenden Probleme kurzfristig nicht lösen können. Wann entsprechende
Anwendungen in sachgerechter Weise verfügbar sein werden und welche Entlastungseffekte
realistisch zu erwarten sind, ist derzeit offen. Eine ausreichende personelle Ausstattung bleibt
deshalb die unverzichtbare Grundlage einer funktionsfähigen Gerichtsbarkeit.
Die Wahl des Zeitpunkts für die Aktionswoche erfolgt bewusst: Die österreichische Justiz wird
bis Ende Oktober ihr rechnerisches Arbeitspensum für das gesamte Jahr 2026 bereits erbracht
haben. Mit anderen Worten: Ab diesem Zeitpunkt wird Arbeit erbracht, für die die
erforderlichen Planstellen nicht vorhanden sind.
„Die österreichische Justiz funktioniert seit Jahren nur deshalb auf hohem Niveau, weil
Richter:innen und Staatsanwält:innen weit über das übliche Maß hinaus Verantwortung
übernehmen. Dieses Engagement verdient Anerkennung. Es darf aber nicht dauerhaft die
Antwort auf fehlende Planstellen sein“, betont der Präsident der Vereinigung der
österreichischen Richterinnen und Richter, Dr. Gernot Kanduth.
Im Rahmen der Aktionswoche sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen
(dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten sind ausgenommen):
- keine Durchführung von Verhandlungen,
- keine Ausfertigung von (End-)Entscheidungen,
- keine Vergabe von Amtstagsterminen.
Darüber hinaus werden in ganz Österreich regionale Informationsveranstaltungen stattfinden,
bei denen über die konkrete Situation der Gerichtsbarkeit vor Ort informiert wird. Bei einer
Pressekonferenz in Wien werden die Auswirkungen der anhaltenden Überlastung der Justiz
auf den Rechtsstaat dargestellt.
Die Standesvertretungen betonen, dass diese Maßnahmen nicht leichtfertig ergriffen werden
und sich nicht gegen die rechtssuchende Bevölkerung richten. Ziel sei vielmehr, auf die Folgen
einer seit Jahren bestehenden strukturellen Unterausstattung aufmerksam zu machen und
damit einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung einer leistungsfähigen Justiz im Interesse der
rechtssuchenden Bevölkerung zu leisten.
Dr. Martin Ulrich, Vorsitzender der GÖD-Bundesvertretung Richter:innen und
Staatsanwält:innen, streicht heraus: „Dass 100 % der Arbeitsauslastung so frühzeitig erreicht
sind, bedeutet nicht, dass die Arbeit erledigt ist. Es bedeutet, dass die Justiz bereits im
Oktober an jenem Punkt angekommen ist, für den die vorhandenen personellen Ressourcen
eigentlich bis Jahresende reichen müssten.“
Die Fakten sind klar: Ohne zusätzliche Planstellen kann die Gerichtsbarkeit ihre Arbeit nicht
länger auf dem gewohnten Niveau leisten. Die Standesvertretungen erwarten von der Politik
konkrete Lösungen.
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Kontakt für Rückfragen:
Mag.a Anna-Maria Wukovits
Vizepräsidentin Vereinigung der österreichischen Staatsanwält:innen
+43676 8989 24123
Dr. Gernot Kanduth
Präsident Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter
+43 676 8989 31311
Dr. Martin Ulrich
Vorsitzender GÖD-Bundesvertretung Richter:innen und Staatsanwält:innen
+43 676 8989 14000

