100 Jahre Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV)
Die Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) feierte ihr 100-jähriges Bestandsjubiläum mit einer Festveranstaltung am 23. Mai 2019 im Festsaal des Obersten Gerichtshofs. Zahlreiche Ehren- und Festgäste erwiesen der jubilierenden Institution mit ihrer Anwesenheit die Ehre, sodass letztlich mit den vorhandenen Sitzmöglichkeiten nicht das Auslangen gefunden werden konnte. An deren Spitze begrüßte Vizepräsident Dr. Martin Ulrich die Festrednerin und nunmehrige Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein, DI Werner Winterstein, der posthum für seinen im Konzentrationslager ermordeten Großvater, den ehemaligen Generalprokurator Dr. Robert Winterstein, den diesjährigen Wolfgang-Swoboda- Preis entgegen nahm, die Bundesminister (a.D.) Dr. Josef Moser und Dr. Eckart Ratz, die Sektionschefs Mag. Christian Pilnacek, Dr. Alexander Pirker und Dr. Mathias Vogl, die Präsidentin des OGH Dr. Elisabeth Lovrek, sowie den Generalprokurator Dr. Franz Plöchl. Überdies beehrten sämtliche Leitende OberstaatsanwältInnen die Veranstaltung mit ihrer Anwesenheit. Eine abschließende Aufzählung sämtlicher Ehrengäste würde den hier zur Verfügung stehenden Rahmen sprengen; erfreulicherweise waren jedoch zahlreiche weitere hochrangige Vertreter aus der Justiz, nahestehender Berufsgruppen und –verbände, der Wissenschaft sowie befreundeter nationaler und internationaler Standesvertretungen anwesend. Bundesminister (a.D.) Dr. Josef Moser, Generalprokurator Dr. Franz Plöchl und die Präsidentin der Richtervereinigung Mag. Sabine Matejka gratulierten der StAV im Rahmen ihrer jeweiligen Grußworte zum 100-jährigen Bestandsjubiläum, unterstrichen die gesellschaftliche Bedeutung der Strafrechtspflege, die Wichtigkeit des Vertrauens der Bevölkerung in die Justiz sowie den konstruktiven Beitrag der Standesvertretungen im Rahmen der erforderlichen Weiterentwicklung.
Als Festrednerin konnte Dr. Brigitte Bierlein gewonnen werden, die als ehemalige Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte über profunde Kenntnisse der Arbeit der Standesvertretung verfügt. Sie betonte die tragende Bedeutung der Gerichtsbarkeit als Säule des Rechtsstaates und warnte nachdrücklich vor Eingriffen in die Unabhängigkeit der Justiz. Gleichzeitig strich sie hervor, was unter intensiver Mitwirkung der StAV als Standesvertretung in den letzten Jahrzehnten erreicht werden konnte – exemplarisch ein gemeinsames Dienstrecht für Richter und Staatsanwälte, das Instrument der Diversion, die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens uvm. Ebenso widmete sie ihren Vortrag den Herausforderungen der Zukunft wie etwa die erforderliche Bewältigung komplexer Sachverhalts- und Rechtsfragen, die Reduktion von Verfahrensdauern, die fehlende Personalausstattung der Staatsanwaltschaften sowie die Aufrechterhaltung der Attraktivität des Staatsanwaltsberufs und des Vertrauens der Bevölkerung in die Justiz. In Bezug auf letzteres sei erforderlich, das Wirken verständlich zu erklären; dazu sei durchaus auch professionelle Unterstützung einzuholen. In diesem Zusammenhang verwies sie – angesichts aktueller Debatten – auch auf die bestehende Anscheinsproblematik aufgrund vorliegender Weisungshierarchie bzw. Berichtspflichten, die eine Wiederaufnahme der Beratungen in Richtung der Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze durchaus nahelegen würden. In Ansehung dieser zahlreichen Herausforderungen schloss sie ihren Festvertrag mit einem Zitat von Karl Popper: „Optimismus ist Pflicht.“
Die Präsidentin der Vereinigung, Mag. Cornelia Koller strich die zentrale staatsanwaltschaftliche Aufgabe – Sachverhalte objektiv aufzuklären und auf ihre strafrechtliche Relevanz zu prüfen – hervor. Staatsanwälte seien in ihren Entscheidungen einzig und allein dem Recht verpflichtet. Mit dieser großen Verantwortung, der sich jeder einzelne bewusst sei, und den vom Gesetz eingeräumten Befugnissen werde durch den Stand sorgsam umgegangen. Staatsanwälte stünden für die Sache.
In ihrer nachfolgenden Laudatio spannte sie den Bogen zum Preisträger Robert Winterstein, der sich in seiner Funktion ebenfalls für die Sache entschied; er war nach dem Juliputsch 1934 und der Ermordung von Bundeskanzler Engelbert Dollfuß für die Aufklärung dieser Straftaten verantwortlich, wobei eine umfassende Aufklärung des Sachverhaltes aufgrund deutlicher Signale aus höchsten Kreisen der NSDAP nicht erwünscht war. Er habe sich dennoch dafür entschieden, das strafrechtliche Delikt aufzuklären, wobei ihn auch die von ihm beantragte Pensionierung im März 1938 und der Rückzug in das Privatleben nicht aus der Schusslinie zu nehmen vermochte. Er wurde am 14. März 1938 als einer der ersten festgenommen und in das Konzentrationslager Buchenwald verbracht, wo er am 13. April 1940 erschossen wurde – offiziell wegen seiner jüdischen Herkunft.
Vor diesem Hintergrund erinnerte sie an die in Österreich verfassungsmäßig garantierte Gewaltenteilung als Grundpfeiler, auf dem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen; die drei Säulen müssen unabhängig von einander tätig sein und einander wechselseitig kontrollieren. Sie seien dafür verantwortlich, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat aufrecht erhalten bzw. gestärkt werde. Die Justiz überzeuge durch ihre fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit. Objektiv ermittelnde Staatsanwältinnen und Staatsanwälte seien Garant für eine effektive Strafverfolgung. Der Preisträger Robert Winterstein sei mit seiner Arbeit genau für diese Unabhängigkeit und Festigkeit der Justiz gestanden weshalb ihm posthum der Wolfgang- Swoboda-Preis für Menschlichkeit im Strafverfahren verliehen werde.
DI Werner Winterstein übernahm den seinem Großvater Robert posthum verliehenen Preis und bedankte sich für die Verleihung, insbesondere aber das Gedächtnis an Dr. Robert Winterstein. In sehr persönlicher Weise und durch die Wahrnehmung von Zeitzeugen unterlegt, schilderte er die Festnahme und Verbringung des Preisträgers, dem seine judikative Tätigkeit zum Verhängnis geworden war. Weiters berichtete er von einem Briefwechsel mit dem vormaligen Bundesminister Dr. Brandstetter, aufgrunddessen am 13. April 2016 erstmals eine Kranzniederlegung erfolgte. Unter Replik auf die „Legitimation“ des sogenannten „Röhm-Putsch“ durch Gesetz mit einem einzigen Satz strich er als eine der zentralen Aufgaben der Justiz hervor, bereits erste Einschränkungen des Rechtsstaats und der Grundsätze der Verfassung rigoros zu verhindern.
Darüber hinaus stellten die Vizepräsidenten Mag. Bernd Ziska und Dr. Christian Hubmer den neuen Außenauftritt der Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor; dem ist nachstehender gesonderter Artikel gewidmet.
Nach Abschluss der Festveranstaltung luden die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gemeinsam mit dem Bundesminister (a.D.) Dr. Josef Moser zu einem „Come together“ in das Justizcafe am Dach des Justizpalastes ein. In lockerer Atmosphäre konnten dabei die durch die Festveranstaltung angeregten Gespräche fortgesetzt werden. Die Feier klang erst in den späten Abendstunden aus.