presseaussendung

Die justizinternen Folgen der Causa Eurofighter: eine Chance für wohlüberlegte Verbesserungen des Weisungsrechts.

Zu den jüngsten Entwicklungen in der Causa Eurofighter und unter Bezugnahme auf die Aussendung von Vizekanzler und Justizminister Jabloner vom 14.6.2019 sowie dessen Aussagen in der ZiB 2 am 16.6.2019 nimmt die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) wie folgt Stellung:

Wien – Die StAV begrüßt die klaren Worte des Herrn Vizekanzlers, der pauschale Kritik an den Strafverfolgungsbehörden zurückgewiesen und zu Recht sein volles Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften ausgesprochen hat. Die StAV unterstützt diesen Prozess vertrauensbildender Maßnahmen uneingeschränkt. Es gilt nun, einerseits die Ergebnisse der noch anhängigen Strafverfahren abzuwarten und andererseits weitere Maßnahmen zur Optimierung des staatsanwaltschaftlichen Weisungsrechts umzusetzen. Aus Sicht der staatsanwaltschaftlichen Standesvertretung ist eine weitere öffentliche Auseinandersetzung der Beteiligten in dieser Causa dem so essentiellen Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz ebenso wenig förderlich, wie gezielte Angriffe einzelner Politiker aus wahltaktischem Kalkül. So wie der Herr Vizekanzler und Justizminister warnt auch die StAV vor einer missbräuchlichen Skandalisierung durch die Parteipolitik. Auch aufheizende Kommentierungen von Außenstehenden ohne konkrete Aktenkenntnis sind der Sache nicht zuträglich.

Die Regeln zur Erteilung von Weisungen sind grundsätzlich gesetzlich klar vorgegeben (§ 29 StAG). Die Standesvertretung ist allerdings gerne bereit, gemeinsam mit dem BMVRDJ Verbesserungen am bestehenden System auszuarbeiten und mit den politisch Verantwortlichen zu erörtern.

Es ist Zeit, Justiz und Politik von der Anscheinsproblematik zu befreien

Die staatsanwaltschaftliche Standesvertretung bekennt sich zum Weisungsrecht als Ausdruck justizieller Qualitätssicherung. Staatsanwaltschaftliche Tätigkeit muss aber stets über den Verdacht unsachlicher oder politischer Einflussnahme erhaben sein. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen vor einer solchen Anscheinsproblematik, die sich strukturell und zwangsläufig daraus ergibt, dass ein Regierungsmitglied an der Spitze der staatsanwaltschaftlichen Weisungskette steht und damit regelmäßig ein höchster Repräsentant der Politik allen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gegenüber weisungsbefugt ist, geschützt werden. Die Anscheinsproblematik schadet der Justiz, aber auch der Politik!

Eine wesentliche Voraussetzung, um auch nur jeglichen Anschein der Möglichkeit, auf staatsanwaltschaftliche Tätigkeit unsachlich Einfluss nehmen zu können, auszuschließen, ist eine von der Politik und der angesprochenen Weisungsproblematik entflochtene unabhängige Weisungsspitze. Die StAV hat hierfür bereits Vorschläge ausgearbeitet (siehe Positionspapier auf www.staatsanwaelte.at) und ist gerne bereit, die konkrete Ausformung mitzugestalten. Es wird jedoch vor „Schnellschüssen“ gewarnt, die die Gefahr bergen, dass das neue Modell die Probleme des bestehenden nicht beseitigt oder allenfalls sogar noch vergrößert. Die Standesvertretung wehrt sich keinesfalls gegen Kontrolle der Staatsanwaltschaften, es soll jedoch – unter Wahrung demokratischer Legitimation – eine rechtliche Kontrolle und keine (partei-)politische sein!

Fehlende Ressourcen

Die Causa Eurofighter zeigt auch ein weiteres Problem auf: die fehlenden Ressourcen und die – auch vom Vizekanzler angesprochene – seit Jahren bestehende strukturelle Überbelastung bei den Staatsanwaltschaften. Es darf nicht sein, dass in großen Wirtschaftsverfahren, in denen sich die Ermittlungen über mehrere Jahre ziehen, nur ein Staatsanwalt zuständig ist und nur dieser umfassende Aktenkenntnis hat. In solche Fälle müssten – schon zur Sicherung der Kontinuität – mehrere Aktenbearbeiter umfassend eingebunden sein. Dies kann aufgrund der Vielzahl an komplexen Großverfahren bei den bestehenden Ressourcen derzeit nicht gewährleistet werden.

Die Standesvertretung wünscht sich daher von Herrn Vizekanzler Jabloner ein öffentliches Bekenntnis für eine starke, unabhängige und gut ausgestattete Justiz und bietet ihre Mitarbeit an einer Verbesserung der bestehenden Strukturen und Abläufe an.

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