Corona: Staatsanwälte sichern Rechtsstaat im Notbetrieb

Die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) sieht die Strafverfolgung trotz Notbetriebs bei den Staatsanwaltschaften gesichert und ist gerade jetzt erleichtert, dass es endlich zu der dringend notwendigen Trendwende beim Justizbudget kommen soll.


Das Corona-Virus hatte zuletzt auch die Staatsanwaltschaften gezwungen, rasche und flexible Lösungen zu finden und in einem Kraftakt den gesamten Geschäftsbetrieb umzustellen, um unter völlig neuen Rahmenbedingungen in einem „Notbetrieb“ ihre gesetzlichen Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können.


Opfer- und Beschuldigtenrechte gewährleistet


Die Verfahrensrechte sind selbstverständlich gewährleistet, sollen jedoch in erster Linie telefonisch oder schriftlich geltend gemacht werden. Untersuchungshaften und andere dringende Angelegenheiten werden von einem anwesenden Journaldienst versorgt. Den übrigen Arbeitsanfall erledigen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Umsetzung der allgemeinen Ausgangsbeschränkungen soweit möglich per Homeoffice. Dies ist aktuell jedoch noch schwierig, zumal es aufgrund der Einsparungen der letzten Jahre einerseits zu Verzögerungen bei der Weiterentwicklung des elektronischen Aktes kam und andererseits erst ein Bruchteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Notebook für Homeoffice ausgestattet ist. Diesbezüglich ist jedoch das Justizministerium gerade bemüht, bestmöglich Abhilfe zu schaffen. Nach Wahrnehmung der Standesvertretung zeigt sich die Solidarität unter den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gerade jetzt in beeindruckender Weise, indem die anfallende Arbeit notfalls in pragmatischen Lösungen untereinander umverteilt wird.


Rechtsstaat funktioniert auch im Bereich der Strafverfolgung


Die Präsidentin der Staatsanwälte-Vereinigung, Mag. Cornelia Koller, spricht ihren Kolleginnen und Kollegen daher für Ihr Engagement in der aktuellen Situation Dank und Anerkennung aus: „Österreichs Staatsanwältinnen und Staatsanwälte arbeiten derzeit trotz schwieriger Umstände mit beispiellosem Einsatz und ungebrochenem Elan. Sie karren ihre Akten nach Hause und erledigen ihre Arbeit derzeit dort bei mangelnder Infrastruktur und großteils trotz Kinderbetreuungspflichten. Somit sind auch sie Garanten dafür, dass der Rechtsstaat auch im Notbetrieb uneingeschränkt funktioniert.“


Wichtige Investition in den Rechtsstaat


Sehr positiv für die künftige Sicherung der Strafverfolgung und damit als richtige und wichtige Investition in den Rechtsstaat beurteilt die StAV den Vorschlag der Bundesregierung für das Justizbudget. Die letzte Woche dem Parlament zugeleitete Regierungsvorlage für das Bundesfinanzgesetz 2020 sieht eine Aufstockung des Justizbudgets um EUR 165 Millionen vor. „Wir freuen uns, dass wir die Politik mit unseren Argumenten überzeugen konnten und der Budgetentwurf nach Jahren der Einsparungen endlich das längst nötige Plus für die Justiz vorsieht“, zeigt sich Koller erfreut.


Die dringend erforderliche Budgetaufstockung, mit der auch zusätzliche Planstellen bei den Staatsanwaltschaften sowie eine bessere IT-Ausstattung einhergehen sollen, kommt gerade noch rechtzeitig. Nicht zuletzt werden die Staatsanwaltschaften nach der Coronakrise einen Rückstau zeitnah abzuarbeiten haben, wenn auch die Kriminalpolizei den Betrieb wieder voll aufnehmen und verstärkt Anzeigen abarbeiten und übermitteln wird. „Wir hoffen, dass die zusätzlichen Stellen bis dahin besetzt sind, denn wir werden sie mehr denn je benötigen“ so die Präsidentin der Staatsanwälte-Vereinigung. 

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