Die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte trauert um Dr. Brigitte Bierlein

Die Standesvertretung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte trauert um ihre ehemalige Präsidentin  Dr. Brigitte Bierlein (2001 – 2003). 

Dr. Brigitte Bierlein war Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Wien, Oberstaatsanwältin und ab 1990 die erste Generalanwältin bei der Generalprokuratur. Im Jahr 2002 wurde sie zum Verfassungsgerichtshof berufen und dort zur ersten Vizepräsidentin ernannt, bevor sie im Jahr 2018 als erste Frau zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes ernannt wurde. Am 3. Juni 2019 wurde sie die erste Bundeskanzlerin der Republik Österreich.

Dr. Brigitte Bierlein engagierte sich Zeit ihres Lebens mit vollem Einsatz für die Belange der Staatsanwaltschaften. Sie war von 2001 bis 2003 die erste Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und dem Stand bis zu ihrem Ableben eng verbunden.

Insbesondere ihre fachliche Expertise, ihr freundliches Wesen und ihre stete Hilfsbereitschaft werden wir vermissen! Die Staatsanwaltschaften verlieren mit Dr. Brigitte Bierlein eine große Persönlichkeit und herausragende Juristin. Unsere Anteilnahme gilt den Hinterbliebenen.

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