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Editorial Richterzeitung Juni 2014

“Nun sag, wie hast du’s mit der Weisungsspitze?“

Eine Gretchenfrage der Politik?

Zur Beseitigung des Anscheins,die Staatsanwaltschaften könnten politisch beeinflussbar sein, hat der Herr
Bundesminister für Justiz – seinen vorangegangenen medialen Ankündigungen
entsprechend – im Februar 2014 ein Beratungsgremium zur Reform der
staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten und des Weisungsrechtes einberufen.
Dieser längst überfällige Schritt wird seitens der richter- und
staatsanwaltschaftlichen Standesvertretungen ausdrücklich begrüßt; immer wieder
haben sie bereits in der Vergangenheit auf die Anscheinsproblematik eines
Regierungsmitgliedes als oberste staatsanwaltschaftliche Weisungsspitze
hingewiesen und diesbezüglich Lösungen gefordert um damit das Vertrauen in die
Justiz und insbesondere die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als
bundes-verfassungsrechtliche Organe der Gerichtsbarkeit weiter zu stärken. 

Neben dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes sowie des Obersten Gerichtshofes, den
Vizepräsisidentinnen des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes, dem
interimistischen Leiter der Generalprokuratur und zugleich Vorsitzenden des
Weisenrates, den Rechtsschutzbeauftragten der Justiz und des Innenministeriums,
Angehörigen des Bundesministeriums für Justiz sowie den Leiterinnen und Leitern
der Oberstaatsanwaltschaften kommt neben dem Präsidenten des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages insbesondere auch den Vertretern der Vereinigung
österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, der Bundesvertretung
Richter und Staatsanwälte in der GÖD sowie der Vereinigung österreichischer
Richterinnen und Richter nunmehr die Aufgabe zu, unter dem Vorsitz des Leiters
der Strafrechtssektion Lösungsansätze zu erarbeiten.


Aus Sicht der Standesvertretungen sind die anzustrebenden Ziele einer solchen Reform
klar:

Die Weisungshierarchie soll eine
nicht (partei-) politisch besetzte, ausschließlich fachliche Weisungsspitze
erhalten, die Arbeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte soll gänzlich und
ausschließlich einer rechtsstaatlichen Kontrolle durch die unabhängigen
Gerichte unterworfen werden, bereits der bloße Anschein parteipolitischer
Einflussnahme auf staatsanwaltschaftliches Handeln bzw vorauseilenden Gehorsams
muss beseitigt werden, die Straffung des möglichst transparent
auszugestaltenden Berichtswesens und der Weisungshierarchie soll zur
Verfahrensbeschleunigung beitragen, der Wissenstransfer zwischen den Instanzen
soll gestärkt und in der Öffentlichkeit sollen die Staatsanwaltschaften durch
ihre Spitze noch deutlicher als Teil der dritten Staatsgewalt wahrgenommen
werden. Der/die höchste Staatsanwalt bzw Staatsanwältin soll zwingend auf eine
langjährige Berufserfahrung im staatsanwaltschaftlichen und/oder richterlichen
Bereich zurückblicken können und ohne Wiederbestellungsmöglichkeit auf
(Dreier-) Vorschlag einer staatsanwaltschaftlichen Kommission auf eine
(regel)legislaturperiodenübergreifende Amtszeit durch den unmittelbar
demokratisch legitimierten Bundespräsidenten ernannt werden. Wie alle
Angehörigen der Gerichtsbarkeit iSd Art 90a B-VG soll auch diese
Weisungsspitze der straf- und disziplinargerichtlichen Kontrolle unterworfen
und eine Abberufung nur in diesem Rahmen möglich sein.


Aktuell werden von der Arbeitsgruppe unter bereits erfolgter
Beiziehung von Verfassungsexperten mögliche Lösungsansätze ausgelotet. Die
vertretenen Standpunkte sind teilweise breit gestreut. Dabei erscheint es den
Standesvertretungen als geradezu essentiell, den letztlich für die Umsetzung
politisch Verantwortlichen Konzepte zu präsentieren, welche die erwähnte
Anscheinsproblematik bestenfalls beseitigen, jedenfalls aber deutlich
reduzieren. Dass die Letztverantwortung für eine Umsetzung bei der Politik
liegt, ist einerseits eine realpolitische Selbstverständlichkeit, andererseits
wird sie aber auch Zeugnis über ihre Ernsthaftigkeit in Bezug auf dieses
Reformvorhaben ablegen. Im Ausmaß der letztlich realisierten Maßnahmen wird sich
zeigen, ob die – das Ansehen der gesamten Justiz beeinträchtigende –
Anscheinsproblematik endlich auf Dauer einer sachgerechten Lösung zugeführt
werden kann, oder auch in Zukunft zu prominenten Einzelfällen unberechtigte
Vorwürfe der Politjustiz in der Öffentlichkeit auf fruchtbaren Boden fallen.
Und vielleicht gibt es auch eine Antwort auf die Frage, wie es die Politik mit
der staatsanwaltschaftlichen Weisungsspitze hält.


Martin Ulrich


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