presseaussendung

Eine unabhängige Weisungsspitze für Österreichs Staatsanwaltschaften!

Die Standesvertretungen begrüßen das Modell der Arbeitsgruppe zur Neugestaltung der staatsanwaltschaftlichen Weisungsspitze.

Die Übertragung des Weisungsrechtes an eine Generalstaatsanwaltschaft und die Entscheidungsfindung in 3-er-Senaten sind die wesentlichen Eckpunkte des heute veröffentlichten Reformvorschlags, an dem die Standesvertretungen maßgeblich mitwirken durften. Angelehnt an das System der Europäischen Staatsanwaltschaft gewährleistet dieses Modell bestmöglich eine klare Trennung von Justiz und Politik.
Der Vorschlag wurde von einer breit aufgestellten Runde von Expert:innen, insbesondere aus den Bereichen des Verfassungs- und Strafrechts, der universitären Lehre und der Justiz ausgearbeitet. Das neue Konzept sichert sowohl eine ausreichende demokratische Legitimation  als auch eine verfassungskonforme Kontrolle staatsanwaltschaftlicher Arbeit.
Um auch nur den Anschein allfällig möglicher politischer Einflussnahme künftig auszuschließen, sollen Strafverfahren erst nach ihrem rechtskräftigen Abschluss einer parlamentarischen Kontrolle zugänglich sein. Laufende Ermittlungen sollen ausschließlich der Kontrolle durch unabhängige Gerichte unterliegen. Dies stellt einen zentralen Eckpfeiler des ausgearbeiteten Modells dar.
Die Standesvertretung fordert daher die rasche Umsetzung des vorgeschlagenen Expert:innen- Modells.
„Mit dieser Reform wäre nicht nur eine langjährige Forderung der StAV erfüllt, sondern endlich der längst überfällige letzte Schritt einer klaren Trennung von Strafjustiz und Politik gegangen. Nun ist der Gesetzgeber in der Verantwortung, die Chance zu ergreifen und einen ganz großen Meilenstein in der Entwicklung des österreichischen Rechtsstaates zu setzen.“, betont StAV-Präsidentin KOLLER.
Martin ULRICH, Vorsitzender der GÖD-Bundesvertretung Richter:innen und Staatsanwält:innen,
führt aus: „Bereits der Anschein, auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften allfällig unsachlich  Einfluss nehmen zu können, muss dauerhaft ausgeschlossen werden. Denn diese Anscheinsproblematik schadet der Politik und der Justiz gleichermaßen.“


Mag.a Cornelia Koller                                                                                     Dr. Martin Ulrich
         Präsidentin                                                                                                      Vorsitzender

Diesen Beitrag teilen