Österreichs Staatsanwaltschaften führen jährlich etwa 500.000 Verfahren. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leisten damit im österreichischen Rechtsstaat durch die präventive Wirkung eines Strafverfahrens einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Soll eine effektive und rasche Strafverfolgung auch in Zukunft gesichert sein, muss die Politik dafür Sorge tragen, dass die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Dazu zählen insbesondere:
Ausreichende Personalausstattung
Zur jährlich steigenden Zahl an Ermittlungsverfahren kommt, dass die Verfahren immer komplexer und aufwändiger werden. Der massive Anstieg von Internetkriminalität, (Wirtschafts-)Großverfahren und Massenverfahren, wie etwa der „Tochter-Sohn-Betrug“, fordern die Staatsanwaltschaften sehr. Gerade in diesen Bereichen würde die Bildung von (Ermittlungs-)Teams zur Verfahrensbeschleunigung und zur Wahrung der Kontinuität der Verfahrensführung beitragen. Derartige Teamlösungen sind jedoch nur unter Zurverfügungstellung zusätzlicher personeller Ressourcen möglich. Dazu kommt, dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit immer mehr zeit- und arbeitsintensiven Aufgaben befasst sind, die nicht ihre Kernaufgabe, nämlich das Ermitteln, betreffen. So haben etwa Novellen und Reformpakete der letzten Jahre Ausweitungen der Verständigungspflichten von Betroffenen, Verfahrensparteien und von Ämtern und Behörden mit sich gebracht. Auch der Entwurf der Strafprozessrechtsänderungsgesetzes 2024 zur „Handysicherstellung“ sieht zahlreiche zusätzliche Informations- und Verständigungspflichten sowie Einsichts-, Beteiligungs- und Löschrechte von Verfahrensparteien vor. Damit die Staatsanwaltschaften all diesen Aufgaben entsprechen können und rasche und qualitätsvolle Ermittlungen weiterhin gesichert sind, braucht es die Ausstattung mit dem dafür erforderlichen Personal.
Attraktivierung des Berufsstandes
Sollen die besten Nachwuchskräfte für eine Tätigkeit in der Justiz begeistert werden können, muss die Politik dafür Sorge tragen, dass die Justiz in Zeiten vieler Pensionsabgänge und einem verschärften Wettbewerb am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleibt. In Ansehung der ständig neuen und umfangreicheren Herausforderungen sollten flexibel Anreize für übermäßigen Arbeitseinsatz und den Erwerb von Zusatzqualifikationen sowie eine Anerkennung für besondere Leistungen geboten werden können.
Fälle von Gewalt an öffentlichen Dienststellen geben begründeten Anlass zur Sorge um die Sicherheit der Bediensteten der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Ein zeitgemäßes Sicherheitskonzept ist daher ein Gebot der Stunde. Im Übrigen erfordern auch die steigenden Temperaturen wirksame – aktuell bloß punktuell vorhandene – Klimatisierungen von Büroräumlichkeiten, um ein konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen. Die Schaffung eines zeitgemäßen und sicheren Arbeitsumfeldes ist daher ebenfalls eine von vielen Maßnahmen, die dazu beträgt, die Attraktivität des staatsanwaltschaftlichen Berufsstandes zu steigern.
Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die Justiz und den Rechtsstaat:
Gerade in Zeiten politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten und teils zunehmend unsachlicher Kritik an der Justiz sind Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung und zur Stärkung des Vertrauens in die Justiz notwendig. Professionelle Medienarbeit ist das wichtigste „Asset“, um eine korrekte Wahrnehmung der Arbeit der Staatsanwaltschaften zu vermitteln und professioneller Litigation PR wirksam entgegentreten zu können. Auch die Vortragstätigkeit engagierter Staatsanwältinnen und Staatsanwälte z.B. in Schulen, bei der Polizei oder vor Studierenden leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Damit Öffentlichkeits- und Medienarbeit in allen staatsanwaltschaftlichen Instanzen professionell sowie aktiv (und nicht bloß reaktiv) geleistet werden kann, braucht es zusätzliche Planstellen, die Möglichkeit einer Entlohnung geleisteter Medienarbeit außerhalb der gewöhnlichen Amtszeiten in allen staatsanwaltschaftlichen Instanzen und einer Evaluierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Medienarbeit in Strafsachen.
„Ein klares Bekenntnis der politischen Verantwortungsträger zum Rechtsstaat erfordert auch eine entsprechende Reaktion im Personaleinsatz. Sollen die Staatsanwaltschaften ihren Aufgaben auch in Zukunft qualitätsvoll und rasch nachkommen können und soll eine effektive Strafverfolgung auch weiterhin gesichert sein, muss die Politik dafür sorgen, dass die notwendigen personellen und finanziellen Rahmenbedingen gegeben sind.“ betonen Elena Haslinger und Martin Ulrich.
Rückfragehinweis:
Mag.a Elena Haslinger
Präsidentin der Vereinigung Österreichischer
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
0676/898941205
stavereinigung@justiz.gv.at
staatsanwaelte.at
Dr. Martin Ulrich
Vorsitzender der GÖD-Bundesvertretung
Richter:innen und Staatsanwältinnen (GÖD BV 23)
0676/898914000
martin.ulrich@my.goed.at
richter-staatsanwaelte.goed.at