Unabdingbare Voraussetzung für ein einwandfreies Funktionieren der Gerichtsbarkeit ist die Kompetenz und Unabhängigkeit ihrer Organe. Diesen Kriterien kommt bei der Auswahl der besten Bewerberinnen und Bewerber für justizielle Planstellen größte Bedeutung zu. Politische Naheverhältnisse dürfen dabei hingegen keine Rolle spielen. Vielmehr muss schon jeder Anschein unsachlicher Einflussnahme ausgeschlossen werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in eine unabhängige und objektive Gerichtsbarkeit nicht zu gefährden.
Wir unterstützen daher die von der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und der GÖD in ihrem heute an die Bundesregierung gerichteten offenen Brief aufgestellte Forderung nach einer Stärkung der unabhängigen Kollegialorgane und höherer Verbindlichkeit von deren Vorschlägen bei Planstellenbesetzungen in der Justiz.
Staatsanwältinnen und Staatsanwälten kommt im rechtsstaatlichen Gefüge eine den Richterinnen und Richtern vergleichbar wichtige Aufgabe zu. Ihre Ernennungen sollten daher nicht nur möglichst transparent und ausschließlich nach objektiven Kriterien erfolgen, sondern denselben hohen Maßstäben unterliegen wie richterliche Besetzungsvorgänge. Wir fordern daher die Angleichung der staatsanwaltschaftlichen Personalkommissionen an die gerichtlichen Personalsenate. Auch für staatsanwaltschaftliche Planstellen sollten die Ernennungsvorschläge von einem unabhängigen Gremium aus mehrheitlich gewählten Mitgliedern erstattet werden.
Derzeit werden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte durch die Bundesministerin für Justiz aufgrund eines Vorschlags einer Personalkommission bestehend aus vier Mitgliedern (zwei von Dienstgeber- und zwei von Dienstnehmerseite) ernannt. In der Personalkommission entscheidet bei Stimmengleichheit der bzw. die von der Dienstgeberseite bestellte Vorsitzende. Demgegenüber besteht bei den unabhängigen richterlichen Personalsenaten die Mehrheit aus gewählten Vertretern.