Funktion

Die Staatsanwaltschaft in Österreich ist eine selbstständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde, die seit über 150 Jahren als Organ der Gerichtsbarkeit agiert. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, die öffentlichen Interessen des Staates in der (Straf-)Rechtspflege zu wahren – basierend auf den Prinzipien der Objektivität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit das Recht "einzufordern". In der Gewaltenteilung nimmt die Staatsanwaltschaft nun eine klar definierte Rolle ein : Nach Art.

Die Staatsanwaltschaft in Österreich ist eine selbstständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde, die seit über 150 Jahren als Organ der Gerichtsbarkeit agiert. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, die öffentlichen Interessen des Staates in der (Straf-)Rechtspflege zu wahren – basierend auf den Prinzipien der Objektivität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit das Recht "einzufordern". In der Gewaltenteilung nimmt die Staatsanwaltschaft nun eine klar definierte Rolle ein : Nach Art. 90a B-VG sind Staatsanwälte Organe der Gerichtsbarkeit und üben im gerichtlichen Strafverfahren Ermittlungs- und Anklagefunktion aus. Dabei ist die Staatsanwaltschaft als “Wächterin des Gesetzes und Überwacherin der Gerichte” wie das Strafgericht zur Objektivität sowie zur Erforschung der materiellen Wahrheit verpflichtet. Aufgrund ihrer zahlreichen Gemeinsamkeiten mit der Richterschaft führen die Staatsanwälte ihre Tätigkeiten mit richterlichem Selbstverständnis aus.

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