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Gemeinsame Presseaussendung der Standesvertretungen

Die Bundesregierung will die Zahl der Polizistinnen und Polizisten massiv erhöhen. Bis zum Jahr 2022 sollen 4.100 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten Dienst versehen.

Eine vergleichbar gewichtete Personalaufstockung muss zwingend auch bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften erfolgen. Ein nachhaltiges Sicherheitspaket muss neben Personalaufstockungen im Polizeibereich auch (budgetär abgedeckte) zusätzliche Richter, Staatsanwälte und weiteres Kanzleipersonal umfassen.

Sonst droht die Justiz zum sicherheitspolitischen Flaschenhals mit negativen Auswirkungen auf die Verfahrensdauer und die Qualität zu werden. Schwerpunktsetzungen in kriminalpolitisch wichtigen Bereichen wie etwa der Bekämpfung von Terrorismus, extremistischen Strömungen und Cybercrime sind ohne zusätzliche Mittel nicht sinnvoll möglich.

Die hohe Zahl an altersbedingten Pensionsabgängen betrifft nicht nur die Polizei, sondern in gleicher Weise auch die Justiz. Die hohe Zahl an geleisteten Überstunden im Polizeibereich zeigt den dringenden Bedarf nach ausreichendem Personal. Dies trifft auch auf Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und das Kanzleipersonal zu, wobei Richtern und Staatsanwälten aufgrund ihrer bezugsrechtlichen Stellung weder Überstunden noch Zeitausgleich im herkömmlichen Sinn zustehen, was zu regelmäßig dauerhaft hohen Arbeitsbelastungen führt.

Die österreichischen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Beamtinnen, Beamte und Vertragsbediensteten der Justiz appellieren einmal mehr an die politisch Verantwortlichen, jetzt – vergleichbar dem Innenressort – Maßnahmen für ausreichende Mittel und eine entsprechende (budgetmäßig abgedeckte) Personalaufstockung im Justizbereich zu treffen!

Sabine Matejka Christian Haider Cornelia Koller Gerhard Scheucher

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