„Cybercrime“ (im weiteren Sinn) ist vereinfacht gesagt eine pauschale Bezeichnung für Kriminalität mit Internet-Bezug. Es gibt heutzutage kaum ein Kriminalitätsfeld, das davon nicht betroffen ist. Die gängigsten Tatbestände sind Betrug, Erpressung, Cybermobbing, Verhetzung, Kinderpornografie oder Hackingangriffe. Aber auch Handel mit Drogen und anderen verbotenen Gegenständen über das Darknet nimmt rasant zu. Dabei haben es die Strafverfolgungsbehörden mit unterschiedlichen Täterstrukturen – vom Einzeltäter bis zur global agierenden organisierten Kriminalität – zu tun. Zu beobachten ist ein zunehmend arbeitsteiliges Vorgehen („crime as a service“).
Cybercrime-Delikte steigen jährlich um über 30 Prozent, es kann aber nicht einmal jede dritte Tat aufgeklärt werden. Zu Beginn eines Verfahrens sind die Erfolgsaussichten der Ermittlungsansätze meist nur schwer abzuschätzen. Die wichtigsten Ansatzpunkte sind idR die Rückverfolgung der verwendeten IP-Adressen und insbesondere bei Vermögensflüssen die verwendeten Kontoverbindungen, die sich jedoch im Regelfall im Ausland befinden und sehr oft mit falschen Identitäten eröffnet wurden. Hinzu kommt, dass Opfer eines Internetbetrugs oder einer Erpressung (zB mittels Ransomware) vermehrt zur Zahlung in Kryptowährungen aufgefordert werden bzw. Täter ihre Beute in digitale Währungen umwandeln und über mehrere Wallets transferieren. Derart verschleierte Transaktionen sind kaum nachvollziehbar und selbst wenn am Ende eine Person als Empfänger ausgeforscht werden kann, handelt es sich dabei zumeist nur um sog. money mules, also Finanzangenten, die von den Kriminellen angeworben wurden, um die illegal erlangten Gelder (häufig unwissend) reinzuwaschen.
Um die beschriebenen Täterstrukturen aufzubrechen, braucht es bei Polizei und Staatsanwaltschaft sowohl hohe personelle und technische Ressourcen, als auch besondere Fachkenntnisse und einen möglichst gut vernetzten, unbürokratischen internationalen Austausch. Die Staatsanwaltschaften reagieren auf diese Anforderungen mit der Einrichtung von Cybercrime-Kompetenzstellen, um das nötige Knowhow zu sammeln und zu verbreiten und Internetdelikte im Einzelfall rasch und effizient aufklären zu können. Mit dem aktuellen Budget konnte – nicht zuletzt dank des Einsatzes der Standesvertretung – der Grundstein für zusätzliche Planstellen zur Bekämpfung von Cybercrime gelegt werden.