Höchstdauer

Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens

Zuletzt wurde vermehrt Kritik geübt, dass die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften zu lange dauern. Es wurden Stimmen laut, die eine Höchstdauer solcher Verfahren fordern.

Eine solche Frist gibt es aber schon. Die Strafprozessordnung schreibt bereits seit dem 1. Jänner 2015 vor, dass die Dauer des Ermittlungsverfahrens bis zur Einbringung der Anklage, einer Einstellung oder einer Diversion grundsätzlich drei Jahre nicht übersteigen darf.

Kann die Staatsanwaltschaft absehen, dass sie diese Frist nicht einhalten kann, muss sie vor ihrem Ablauf ein unabhängiges Gericht befassen und diesem darlegen, welche Gründe dafür vorliegen. Ist das Verfahren entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft einzustellen, fasst das Gericht einen entsprechenden Beschluss. Liegen die Voraussetzungen für eine Einstellung aber nicht vor, spricht es aus, dass sich die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens um zwei weitere Jahre verlängert. Gleichzeitig äußert es sich dazu, ob die Staatsanwaltschaft das strafprozessuale Beschleunigungsgebot verletzt hat.

Wenn auch nach Ablauf der verlängerten Höchstdauer das Verfahren nicht beendet werden kann, muss die Staatsanwaltschaft neuerlich das unabhängige Gericht befassen, welches nach Prüfung des Aktes die Höchstdauer wiederum verlängern oder das Verfahren einstellen kann.

Von einer absoluten Höchstfrist hat der Gesetzgeber übrigens bewusst abgesehen, weil eine solche mit dem staatlichen Auftrag der Strafverfolgung nicht vereinbar wäre. Eine absolute Frist würde zudem all jene schützen, die besonders komplexe Straftaten begehen, die Beweismittel gut verstecken oder die Verfahren vielleicht sogar gezielt verzögern.

Wir haben also bereits seit Jahren eine Regelung, die die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsdauer unter zwingende gerichtliche Kontrolle stellt. Allzu oft muss diese Kontrolle aber ohnehin nicht ausgeübt werden. Denn 2021 lag die durchschnittliche Dauer der fast 62.000 von Staatsanwält:innen geführten Ermittlungsverfahren gerade einmal bei 3,5 Monaten.

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