presseaussendung

JA zu einer unabhängigen Weisungsspitze, NEIN zu möglicher politischer Einflussnahme!

Amon-Forderung nach Bundesstaatsanwalt: Staatsanwälte bekennen sich zur Qualitätskontrolle, warnen jedoch vor einer Verpolitisierung von Strafverfahren.

 

Die staatsanwaltschaftlichen Standesvertretungen (StAV und GÖD Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte) fordern seit langem eine von der Politik entflochtene, unabhängige staatsanwaltschaftliche Weisungsspitze. Massive Bedenken bestehen jedoch gegen die konkrete Forderung von Volksanwalt Werner Amon im gestrigen Gespräch mit der Tageszeitung „Die Presse“ nach einem vom Parlament bestellten und diesem verantwortlichen Bundesstaatsanwalt (siehe auch https://orf.at/stories/3176503/). Insbesondere der Ruf, „alle Staatsanwaltschaften unter Kontrolle zu stellen, etwa über einen ständigen Unterausschuss des Parlaments“, ist unverständlich und abzulehnen.

Ziel muss die Entflechtung von Politik und Gerichtsbarkeit sein

Der Vorschlag, die Staatsanwaltschaften als bundesverfassungsgesetzlich (Art. 90a B-VG) verankerte Organe der Gerichtsbarkeit durch das Parlament zu kontrollieren, ist nicht nur unter dem Aspekt der Gewaltentrennung abzulehnen, sondern widerspricht auch dem – international verfolgten – Bestreben, Justiz und Politik auch in der Außenwahrnehmung glaubhaft zu trennen.

Kaum ein Bereich unseres Rechtsstaates unterliegt einer derart umfassenden Kontrolle wie die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften. Neben der internen Fachaufsicht, die bis zur Befassung des unabhängigen Weisungsrates reichen kann und zahlreiche Prüfebenen umfasst, sind insbesondere die unabhängigen Gerichte zur Kontrolle der Entscheidungen von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten berufen. Darüber hinaus bestehen Beschwerdeeinrichtungen wie Ombudsstelle und Volksanwaltschaft sowie das parlamentarische Interpellationsrecht gegenüber der Bundesministerin für Justiz.

Standesvertretungen fordern unabhängigen Generalstaatsanwalt

Die Anscheinsproblematik, die sich zwangsläufig daraus ergibt, dass ein Regierungsmitglied an der Spitze der staatsanwaltschaftlichen Weisungskette steht, schadet der Justiz, aber auch der Politik. Ziel einer Reform des Weisungsrechtes, welche – ganz im Sinne des aktuellen Regierungsprogrammes – die unabhängige Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften stärken soll, muss somit eine der Politik gegenüber – auch dem Anschein nach – unabhängige Weisungsspitze sein. Diese sollte daher auch im Bestellungs- und Abberufungsvorgang von der Politik und damit dem Parlament als zentralen Ort der (partei-)politischen Auseinandersetzung entflochten sein.

Selbstverständlich soll die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften – wie bereits aktuell – einer Kontrolle unterworfen sein. Diese soll jedoch eine rechtliche und keine politische sein. Die Unabhängigkeit dieser Kontrolle wird durch die Gerichte vollumfänglich gewährleistet. Der Vorschlag, die Staatsanwaltschaften durch einen ständigen parlamentarischen Unterausschuss kontrollieren zu wollen, widerspricht diesen Bestrebungen, diametral.

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