Klarstellungen aus Anlass der Berichterstattung zur Entscheidung des OLG Wien zur „BVT-Hausdurchsuchung“

Die Aufgabe der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist es, angezeigte Sachverhalte auf ihre strafrechtliche Relevanz zu prüfen und lückenlos aufzuklären.

Dabei handeln sie objektiv und sind der Wahrheitsfindung verpflichtet.

Dies gilt selbstverständlich auch für die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Im konkreten Anlassfall bewilligte ein unabhängiger (Haft- und Rechtsschutz-) Richter die Anordnung der Hausdurchsuchung beim BVT. Die WKStA hat ihre Anordnung somit auch auf Basis einer gerichtlichen Bewilligung gesetzt.

Die nun hiezu ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien ist selbstverständlich zu akzeptieren. Sie zeigt, dass Rechtsschutz in der österreichischen Justiz funktioniert. Der bloße Umstand einer anderen Rechtsansicht durch das Rechtsmittelgericht – davon ist jede staatsanwaltschaftliche und richterliche Entscheidung potentiellbetroffen – per se indiziert jedoch in keiner Weise, dass den Entscheidungsträgern erster Instanz ein persönlich vorwerfbares Fehlverhalten hinsichtlich ihrer (erst in der Folge) nicht bestätigten Entscheidung anzulasten wäre.

Die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verwehrt sich daher entschieden dagegen,

– anlassbezogen die Entscheidungsträger der WKStA dergestalt in den Fokus der Kritik zu rücken, und
– (per se) die Frage eines Verschuldens oder einer persönlichen Verantwortung mit einer in der Rechtsmittelentscheidung vertretenen abweichenden Rechtsansicht zu verknüpfen.

Vor tagespolitisch motivierten, legistischen Schnellschüssen in Bezug auf Änderungen im Weisungsrecht und/oder dem Berichtswesen sei nachdrücklich gewarnt. Wie das Weisungsrecht (vgl die bisherigen Diskussionen um einen politisch unabhängigen „Bundesstaatsanwalt“) ist auch das Berichtswesen aus rechtsstaatlicher Sicht ein überaus sensibler Bereich. Die aktuelle Rechtslage zum StAG wurde seinerzeit umfassend diskutiert und dürfen allfällige Reformen keinesfalls einen Rückschritt bzw. auch keinen Anschein eines Rückschritts in der Korruptionsbeskämpfung in Österreich mit sich bringen.

Gastkommentar von Bernd Ziska in der Presse

Gastkommentar von Martin Ulrich in der Wiener Zeitung

Diesen Beitrag teilen