Aussprache

Kurzinfo zur Aussprache im Bundeskanzleramt am 10.2.2020

 

Die vergangene Woche ist wohl aufgrund der breiten Medienberichterstattung vermutlich an niemandem vorübergegangen – und auch für uns als Standesvertretung war sie sehr intensiv. Der Höhepunkt: Der sehr fordernde, aber letztlich erfolgreiche Termin am Montag im Bundeskanzleramt. In der Aussprache mit Bundeskanzler Sebastian Kurz im Beisein von Bundesministerin für Justiz Alma Zadić sowie die Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler, haben wir unseren Standpunkt zur Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften, gegenüber jeglicher Art unsachlicher Einflussnahme klar vertreten, und gleichzeitig auf die dringend erforderlichen Budgetmittel für die Justiz hingewiesen.

Der Grund, warum wir den Herrn Bundeskanzler mittels offenem Brief um dieses Gespräch ersucht haben, waren die medial kolportierten Angriffe auf die Integrität der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in einem Hintergrundgespräch, das dieser mit ausgewählten Medienvertretern geführt haben soll. Diese kolportierten Äußerungen erforderten eine ebenso klare Reaktion, wie auch zuletzt neuerlich in Umlauf gebrachte alte Papiere und darauf bezugnehmende Äußerungen von ehemaligen Abgeordneten aus der Vergangenheit betreffend Überlegungen, parteipolitisch Einfluss auf die Personalpolitik der Justiz zu nehmen.

Uns als Standesvertretungen war wichtig, klar darzulegen, dass Parteipolitik weder in Ermittlungsverfahren, noch in allenfalls anschließenden Hauptverfahren irgendeinen Platz findet.

Österreichs Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden auch weiterhin strafrechtlich relevante Sachverhalte objektiv aufklären und ihre verantwortungsvolle Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen ausüben. Wir lassen uns dabei keinesfalls unter Druck setzen und entziehen uns jedweder politischen oder sonstigen unsachlichen Einflussnahme.

Dazu ist es aus unserer Sicht unabdingbar, dass auch die führenden Organe der Republik hinter den Strafverfolgungsbehörden stehen, und ihnen erkennbar das uneingeschränkte Vertrauen dahingehend aussprechen, dass diese ihre Tätigkeit – insbesondere auch in Causen mit politischem Konnex – objektiv und ausschließlich dem Gesetz verpflichtet, ausüben.

Vor diesem Hintergrund konnten wir den Eindruck gewinnen, dass der Bundeskanzler den österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sein volles Vertrauen entgegenbringt. Breiter Konsens aller am Gespräch Beteiligten ist, dass ein funktionierender Rechtsstaat essentielle Grundfeste einer demokratischen Gesellschaft ist. Dies setzt eine unabhängige und schlagkräftige Justiz voraus. Als Standesvertretungen werden wir auch künftig ein sehr wachsames Auge auf die Entwicklungen im Justizbereich haben.

Wie der medialen Berichterstattung zu entnehmen war, hat der Bundeskanzler im Gespräch mit der Presse nach diesem Termin der „Aussprache“ zu den aktuellen Ereignissen, einen „Startschuss für eine Justizreform“ verkündet. Die Bundesministerin für Justiz hat auch bereits einige entsprechende Maßnahmen angekündigt.

Wir können dazu nur festhalten: Welche Veränderungen auch immer von Seiten der Regierung oder des Gesetzgebers unter welchem Titel geplant sind – die Standesvertretung wird wie schon bisher auch in Zukunft stets ihre fachliche Expertise im Gespräch mit der Bundesministerin für Justiz als natürlich erste Ansprechpartnerin an allen justiziellen Fragen einbringen.

Wie Bundesministerin Zadić in der Pressekonferenz nach dem Gespräch darlegte, wurde durch den Herrn Bundeskanzler – nach bereits erfolgter Rücksprache mit dem Herrn Finanzminister – die erforderliche budgetäre Unterstützung dieser Reformen zugesagt (wobei die konkrete Ausgestaltung in den aktuell geführten Budgetverhandlungen zu fixieren ist). In diesem Zusammenhang haben wir gegenüber dem Herrn Bundeskanzler auch festgehalten, dass für die angestrebte Verfahrensbeschleunigung eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung aller Staatsanwaltschaften unabdingbar ist.

Auch die Frau Justizministerin legte unmissverständlich dar, dass dies nur mit zusätzlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, zusätzlichem Personal im Backoffice-Bereich sowie weiteren Ressourcen für erforderliche Software zur schnelleren Datenauswertung und für die Anstellung weiterer Experten möglich ist. Durch die Standesvertretungen wurde daher unmissverständlich dargetan, dass für die bloße Aufrechterhaltung des Justizbetriebes zumindest € 150 Mio. zusätzlich erforderlich sind und jede weitere (im obigen Sinne effizienzsteigernde) Maßnahme über diesen Betrag hinausgehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf mit sich bringt.

Welche Pläne der Bundeskanzler bzw. die Bundesministerin konkret unter dem Schlagwort „Justizreform“ subsumieren, ist uns noch nicht im Detail bekannt. Wir bleiben diesbezüglich aber im engen Austausch mit dem Bundesministerium für Justiz – und werden dabei weiter mit Engagement die Interessen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vertreten.

           Mag.a Cornelia Koller                                                                                    Mag. Christian Haider
           Präsidentin (StAV)                                                                                         Vorsitzender (GÖD) 

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