Laudatio zur Verleihung des ersten Wolfgang Swoboda Preises für Menschlichkeit im Strafverfahren 2014

„Im Nervenkostüm des organisch gewachsenen demokratischen Rechtsstaates ist das
Vertrauen – im Gegensatz zur Furcht im autoritären Staat – der wichtigste
Botenstoff für ein erfolgreiches Zusammenspiel der Bürger mit den staatlichen
Einrichtungen.“

 

„Im Nervenkostüm des organisch gewachsenen demokratischen Rechtsstaates ist das
Vertrauen – im Gegensatz zur Furcht im autoritären Staat – der wichtigste
Botenstoff für ein erfolgreiches Zusammenspiel der Bürger mit den staatlichen
Einrichtungen.“

 

Mit diesem Satz begann Wolfgang Swoboda seinen im Mai 2012 in der Richterzeitung
erschienen Aufsatz „Vertrauenssache innere Sicherheit“.

Die Bürger schenken durch Wahlen und durch ihren Verzicht auf Selbstjustiz der Politik das
Vertrauen, als Gesetzgeber in Form des materiellen Strafrechtes einen allgemein
gültigen Wertekatalog zu erstellen, um die Freiheitsrechte des Einzelnen (an
unversehrtem Leib und Leben, sexueller Selbstbestimmung, Vermögen, etc.) zu
schützen und Verstöße dagegen ohne Willkür zu sanktionieren.

Die Politik wiederum vertraut die konkrete Anwendung dieser allgemeinen Verbotsregeln, den von ihr in der Verfassung ins Leben gerufenen Institutionen – im Wesentlichen der Polizei und der Justiz– mit zusätzlichen Anwendungsregeln, dem Verfahrensrecht, an.

Und weil es sich beim Schutz der individuellen Freiheitsrechte um eine gesellschaftlich derart
wichtige Aufgabe handelt, vertraut sie ihnen sogar soweit, dass zum Schutz
dieser Rechte nötigenfalls in eben diese Grundrechte anderer eingegriffen
werden darf und bisweilen sogar eingegriffen werden muss.

Dieser immense Vertrauensvorschuss ist mit den Aufträgen zur Verhältnismäßigkeit und zur
wechselseitigen Kontrolle verbunden. Beide dienen der Vertrauensgewinnung der
Bevölkerung, indem sie sicherstellen, dass einerseits alles Machbare zum Schutz
des Einzelnen getan wird, andererseits aber der Rechtsfriede durch staatliche
Eingriffe im Rahmen der Verbrechensaufklärung nur im absolut notwendigen Maß
zusätzlich gestört wird.

Um dieses Vertrauen zu erlangen bedarf es neben einer erkennbaren („Not only must Justice be done; it must also be seen to be done)" Abwesenheit jeglicher Willkür und jeglicher Unsachlichkeit und einer möglichst vollständigen Transparenz im Einzelfall vor allem einer klaren Vorstellung von der Rolle, dem gesetzlichen Auftrag der staatlichen Organisation.

Während die Polizei vor allem in ihrer Schutzfunktion, als Freund und Helfer, öffentlich wahrgenommen wird und Richter durch die ihnen verfassungsrechtlich zuerkannten Garantien der Unabsetzbarkeit, Unversetzbarkeit und Unabhängigkeit verhältnismäßig leicht zu beschreiben sind, fällt es der Staatsanwaltschaft oft schwer, ihre Rolle zu erklären.

Anders ausgedrückt: Die Polizei fängt den Verbrecher, das Gericht verurteilt ihn und die Justizwache sorgt dafür, dass er die ihm auferlegte Strafe auch verbüßt. Wozu also brauchen wir die Staatsanwaltschaft ? Misstrauische Mensche behaupten, um der Politik eine Einflussmöglichkeit in Strafprozesse offen zu halten. Und daran werden dann unsachliche Verdächtigungen geknüpft, denen sich mit sachlichen Argumenten nur schwer, oft unmöglich begegnen lässt.

Dabei lässt sich die Frage leicht durch einen Blick in die Rechtsgeschichte leicht beantworten: Man
hat in der Zeit vom Ende des 18. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts einfach erkannt, dass man das Gericht im
Inquisitionsverfahren überforderte, indem man ihm Anklage- und Urteilsfunktion gleichzeitig übertrug.

„Wer den Richter zum Ankläger hat, braucht Gott zum Advokaten“, lautet ein bekannter Juristenspruch. Erst mit der strikten Trennung dieser beiden staatlichen Aufgaben im Strafprozess begann ein rechtsstaatliches Verfahren, in dem der Angeklagte vom bloßen Objekt des von der Obrigkeit gegen ihn geführten Inquisitionsverfahrens zur mit Verfahrensrechten ausgestatteten Partei des modernen Anklageprozesses wurde. Die Staatsanwaltschaft ist daher ein Kind des Vernunft – und Freiheitsgedankens der Aufklärung.

So wird sie aber nicht immer wahrgenommen: Amerikanische Kriminalfilme hinterlassen in der öffentlichen Meinung vielfach als Kollateralschaden, das Bild eines Staatsanwaltes, der als dümmlicher, im schlimmsten Fall sogar korrupter Jäger, um jeden Preis die Verurteilung irgendeines Verdächtigen – meist aus einer unteren sozialen Schicht – erreichen will, um seine Karrierechancen zu fördern. In Rechtssystemen, in denen die Wiederwahl eines Richters oder Staatsanwaltes von der Zahl der Verurteilungen abhängt, mag das verständlich sein, unserem Selbstverständnis ist dieser Ansatz hingegen vollkommen fremd.

Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, Recht zu schaffen. Diese Aufgabe kann natürlich durch die Anrufung des Strafgerichtes und die Einforderung des Schuldspruches erfüllt werden. Hier tritt die Staatsanwaltschaft sichtbar als öffentlicher Ankläger in der Hauptverhandlung auf und wird ihrem Clichè auch einigermaßen gerecht.
Was aber, wenn sich aus dem Ermittlungsverfahren die Unschuld oder zumindest beträchtliche Zweifel an der Schuld des Beschuldigten ergeben? Dann kommt die Staatsanwaltschaft ihrer Aufgabe, den rechtmäßigen Zustand herzustellen eben durch die Einstellung des Verfahrens nach.

Der Begründer der Kriminologie und Grazer Strafrechtslehrer Hans Groß bezeichnete es bereits 1893 als
den größten Erfolg und die edelste Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, einem Unschuldigen seinen ehrlichen Namen zurückzugeben. Das geschieht aber – aus guten Gründen, die im Persönlichkeitsschutz der am Verfahren beteiligten Menschen liegen – nicht öffentlich. Und dann nennen böse Zungen den Staatsanwalt nicht mehr den „öffentlichen Ankläger“ sondern den „geheimen Einsteller“ und werfen ihm Vertuschung vor.

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft sind weit vielfältiger, als allgemein bekannt ist und sie sind nicht immer mit der Strafprozessordnung in der einen und dem Strafgesetzbuch in der anderen Hand lösbar.

Selbstverständlich ist die Staatsanwaltschaft streng an das Gesetz gebunden und niemand wird einem Blankettstrafrecht das Wort reden. Es bedarf auch keiner Erörterung, dass Menschenrechte von der Staatsanwaltschaft nicht nur einzuhalten, sondern sogar zu garantieren sind. Das sind aber nur die Mindeststandards.

Auch das beste Strafrecht kann nicht jeden erdenklichen Einzelfall vorhersehen. Und so ist es Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden im allgemeinen und für die Staatsanwaltschaft im besonderen, Spielräume, die das Gesetz einräumt und einräumen muss, mit Vernunft und Menschlichkeit zu erfüllen.Wollen wir nicht nur Fälle lösen und Akten erledigen, sondern tatsächlich den Rechtsfrieden wieder herstellen und das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat stärken, dann muss die Anwendung des Strafrechtes von Vernunft und Menschlichkeit getragen sein.

Was menschlich richtig ist, muss juristisch möglich sein, denn dem demokratisch – rechtsstaatlichen Gesetzgeber kann nicht unterstellt werden, er habe Recht schaffen wollen, dass humanitären Grundwerten widerspricht. Von Christian Broda stammt der Ausspruch, dass Strafrecht vernünftig sein muss, weil nur vernünftiges Strafrecht von den normunterworfenen Menschen akzeptiert und befolgt wird.

Es muss uns bewusst sein, dass beinahe jede unserer Entscheidungen Auswirkungen auf Menschen hat, Menschen die wir oft nur anonym in ihren Prozessrollen, als Täter oder Opfer wahrnehmen. Das hilft uns zwar einerseits, nicht Partei für den einen oder anderen zu ergreifen, andererseits aber werden wir unserem Auftrag zur strikten Objektivität wohl aber auch nur dann nachkommen, wenn wir uns bemühen den Menschen der uns gegenübersteht zu verstehen, Handlungen aus seiner Biographie erklärbar – manchmal vielleicht auch etwas entschuldbarer – zu machen.

Im Film „Atmen“ treffen wir auf einen jungen Mann, der einen Namen hat: Roman Kogler. Er verbüßt
wegen eines Tötungsdeliktes eine Freiheitsstrafe. Seine bedingte Entlassung erscheint möglich, es fehlt aber an einer Arbeitsstelle, vor allem aber an dem, was wir technisch den „sozialen Empfangsraum“ nennen. Er spricht nicht und wirkt verschlossen, eckt an und scheint überhaupt kein Interesse am Verfahren über seine bedingte Entlassung zu haben.Als Freigänger bei einem Bestattungsunternehmen und wird er anfangs auch dort angegriffen. Da er seine Krawatte nicht binden kann – sie ist Teil der Uniform – bittet er einen Kollegen vergeblich um Hilfe. Erst viel später zeigt ihm dieser – wie der Vater dem Sohn und gleichsam als Aufnahmeritual – das Krawattenbinden. Langsam ist er, wahrscheinlich erstmals in seinem Leben Teil einer Gemeinschaft geworden.
Seine Mutter hat ihn nach der Geburt weggegeben. Als er sie schließlich gefunden hat, erklärt sie ihm, das sei „die beste Entscheidung ihres Lebens gewesen“. Erst gegen Ende des Films löst sich diese Aussage auf: Sie hat versucht, ihn mit einem Kissen zu ersticken, weil sie „endlich wieder einmal schlafen wollte“. Im letzten Moment rettet sie den Säugling, der bereits zu atmen aufgehört hatte durch eine Atemspende und übergibt ihn am nächsten Tag dem Jugendamt. Bei der Anhörung zur bedingten Entlassung wird das bei der Tatrekonstruktion aufgenommene Video vorgeführt, aus dem man erkennt, dass der Heimkollege, dessen Tod Roman zu verantworten hat, ihm bei einer Rauferei die Luftzufuhr durch einen über den Kopf gezogenen Pullover abgeschnürt hat.

Der Preis, den wir heute vergeben ist kein Filmpreis. Die österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind nicht berufen, den Künstler Karl Markovics zu ehren, wir verneigen aber vor dem Menschen Karl Markovics. 

Zunächst, weil Sie sich des Themas angenommen haben. Clamorose Wirtschafts- und Korruptionsfälle haben in den letzten Jahren allzu oft den Blick auf andere Kriminalitätsfelder wie die Jugendkriminalität verstellt, die lediglich einmal dafür aber besonders schmerzlich im Zusammenhang mit dem Haftvollzug in den Focus der Öffentlichkeit gerückt ist.

Dann, weil Sie nicht Partei ergreifen. Der Film enthält viele berührende Szenen, aber er wertet nicht. Er erzählt objektiv Geschichten. Nicht nur die Geschichte des Roman Kogler, auch die Geschichte seiner Mutter, seiner Arbeitskollegen.Und in jeder dieser Geschichten steckt wiederum eine Vielzahl sorgfältig recherchierter biographischer Details, die in einer Personen zusammengefasst einen Namen und ein Gesicht erhalten. In einem Interview in der Tageszeitung „Der Standard“ sagt Karl Markovics: Meine Geschichten entstehen immer aus einem Einzelbild, das meine Neugier gefangen nimmt – dann versuche ich über die Ränder hinauszugehen, hinter und unter das Bild zu schauen.“ Darin besteht unter anderem auch die Kunst, – und ich wähle diesen Begriff in diesem Zusammenhang nicht zufällig – eine gute Staatsanwältin, ein guter Staatsanwalt zu sein.Denn nur der Verzicht auf Schwarz -Weiß – Malerei erhellt die Vielfalt der Faktoren, die dazu beitragen, ob ein Mensch in eine kriminelle Karriere verfällt oder nicht.

Der auch in Wien tätig gewesene Strafrechtslehrer Franz v.Liszt fasste in seiner als „Marburger Programm“ bekannt gewordenen Antrittsvorlesung an der Universität Marburg an der Lahn bereits 1882, den Schulenstreit über die Ursachen des Verbrechens wie folgt zusammen: „Das Verbrechen ist das Produkt aus der Eigenart des Täters im Zeitpunkt der Tat und aus den ihn zu diesem Zeitpunkt umgebenden Umwelteinflüssen.“ Damit widersprach er vehement der Aufassung Lombrosos, dass es einen "delinquente nato" einen „geborenen Verbrecher“ gäbe.
Und Liszt war es auch, der meinte, dass die beste Kriminalpolitik eine gute Sozialpolitik ist. Wer im Leben keine Chancen hat, dem kann man in der Regel nicht vorwerfen, sie nicht genützt zu haben. Zitat aus dem Film: „Du bist ein Heimkind – du warst nie draußen!“

Die Aufgabe der Strafrechtspflege besteht nicht in der Vergeltung, in jeder Strafe muss auch Hoffnung sein, auf ein neues, ein besseres Leben.

Nicht nur das Leben, auch der Tod spielt im Film „Atmen“ eine wesentliche Rolle. Karl Markovics meinte, in einem Gastkommentar im „Standard“ am 31.10.2013, dass gerade die Auseinandersetzung mit dem Tod die Möglichkeit
bietet, dem Sinn des eigenen Lebens ein Stück weit auf den Grund zu gehen. Auch wenn diese Auseinandersetzung keine klaren Antworten liefert, so steht am Ende dieser Reflexionen doch immer die entscheidende Frage: Lebe ich schon heute so, wie ich am Ende meines Lebens gelebt haben möchte? Insoweit hat der Tod mit Leben und nur ganz zum Schluss mit Sterben zu tun.
Mit diesem Preis verhält es sich ähnlich. Er entstand aus dem Tod unseres Freundes Wolfgang Swoboda und soll an ihn erinnern. Aber gerade ein Preis, der seinen Namen trägt, muss viel mehr sein als ein bloßes Denkmal. Daraus soll Gutes, Neues entstehen und er soll rechtsstaatliche und humanitäre Grundwerte hochhalten und einmahnen, von denen Wolfgang Swoboda einen ganz besonders ernst nahm: Die Menschlichkeit im Strafverfahren – denn sie ist Nährboden für das Vertrauen in den Rechtsstaat.

 

Thomas Mühlbacher 

Wien, 21.Februar 2014

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