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Neuer Außenauftritt der Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Aus Anlass des 100-jährigen Bestehens tritt die Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) mit einem neuen Erscheinungsbild – einem neuen Gesicht – nach außen. Nicht weil das Alte nicht gut genug war, sondern weil es Veränderung braucht, um mit der Zeit zu gehen und auch anderen gesellschaftlichen Anforderungen und Erwartungserhaltungen entsprechen zu können. In einem Kreativprozess, indem auch die Außensicht berücksichtigt wurde, konnten insbesondere Journalisten, die intensiv über die Tätigkeiten der Staatsanwaltschaften berichten, wertvolle Inputs liefern. Dabei wurde festgestellt, dass die Außenweltwahrnehmung zum Berufsbild in durchaus mehreren Bereichen von der Eigenwahrnehmung eines Staatsanwalts/einer Staatsanwältin abweicht. Fragt man diese nach der Standesvertretung der Staatsanwälte, wurde eingangs festgestellt, dass anders als bei der Richtervereinigung – eine allgemein gängige Abkürzung des offiziellen Namens nicht bekannt ist bzw. nicht existiert; die Standesvertretung wird in der Regel als „StA-Vereinigung“ betitelt. Zumindest intern soll künftig die einheitliche Form StAV geprägt werden.

In der Diskussion um Farben und Symbole wurde mit einem Grafiker letztlich eine – unserer Ansicht nach – sehr gelungene Version eines Paragraphen, der aus einem vorangegangen Entwurf einer Österreich Flagge in Form einer DNA-Doppelhelix entstanden ist, geboren. Die drei Striche des DNA-Stranges im Bauch des Paragrafen sind bewusst erhalten geblieben. Der DNA-Beweis gilt in der Strafverfolgung als einer der sichersten Beweise. Die Anlehnung daran symbolisiert unseren Anspruch als Staatsanwälte, stets mit allen verfügbaren Mitteln nach der Wahrheit zu forschen, um ihr zumindest so nahe wie möglich zu kommen.

Man kann in den drei Strichen aber auch die drei Säulen des Rechtsstaates, die drei Staatsgewalten erkennen, die wiederum gleichsam das Erbgut einer funktionierenden Demokratie darstellen. Der paragrafenförmige Ausschnitt einer Helix, die man in beide Richtungen weiterdenken kann, steht letztlich auch für Unendlichkeit. So wie auch die rechtsstaatlichen Grundprinzipien unantastbar und von ewiger Gültigkeit sein sollen.

Eine Eigenschaft, die uns StaatsanwältInnen – neben anderen durchwegs positiven wie bspw. neugierig oder engagiert – zugeschrieben wird, ist Objektivität. Objektiv zu ermitteln, die Fähigkeit einen Sachverhalt von mehreren Seiten zu betrachten und zu bewerten, ist eine essentielle Voraussetzung für unsere Tätigkeit. Diese haben wir daher unserem Leitspruch vorangestellt „Objektiv aufklären. Dem Recht verpflichtet.“

Der StAV ist die aktive Kommunikation der Aufgaben der Staatsanwaltschaften und ihre Rolle im rechtsstaatlichen Gefüge ein zentrales Anliegen. Dort, wo wir etwas sagen können und dürfen, werden wir es tun. Losgelöst vom Einzelfall, den zu kommentieren uns in aller Regel nicht zusteht, möchten wir aufklären und informieren, nach dem Motto „Vermitteln, was wir ermitteln“.

Die Neugestaltung der Website soll Basis für diese Aufklärungsarbeit sein. Über Rückmeldungen und Anregungen würden wir uns sehr freuen! Wir verschließen uns dabei auch nicht kritischen Bemerkungen. Auch das gehört zu unserem Leitbild, denn nur so kann unsere Arbeit noch besser werden.