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Notwendigkeiten der Staatsanwaltschaften

5 Punkte, die es jedenfalls braucht:

 

  1. DEUTLICH MEHR PERSONAL…

… zur Schaffung von Ermittlungsteams

Ermittlungsteams würden – insbesondere bei Großverfahren – nicht nur die Verfahrensdauer deutlich verringern; sie sind auch zur Wahrung der Kontinuität in der Fallbearbeitung sowie zur Qualitätssicherung („Mehraugenprinzip“) dringend geboten.

…zur effektiven Kriminalitätsbekämpfung durch Schwerpunktsetzungen

Neue Kriminalitätsfelder (z.B. Cybercrime, Terrorismus und Hass im Netz) sind nur durch zusätzliche spezialisierte und schlagkräftige Einheiten effizient und effektiv bekämpfbar.

…zur Vermeidung eines „Flaschenhalseffekts“ in der Strafverfolgung

Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren. Nur sie kann die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen (z.B. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen, Ausforschung der Benutzer der IP-Adressen, etc.) anordnen. Spiegelt sich die bereits erfolgte und nunmehr neuerlich avisierte Aufstockung der polizeilichen Ressourcen nicht bei den Staatsanwaltschaften wider, läuft die Stärkung der Kriminalpolizei mangels staatsanwaltschaftlicher Kapazität ins Leere.

  1. MEHR SUPPORT…

…im Kanzleibereich

Aufgrund der massiven Personaleinsparungen im „Kanzleibereich“ (Beamte und Vertragsbedienstete) in den vergangenen Jahren kann eine reibungsfreie Umsetzung der Erledigungen der StaatsanwältInnen nicht mehr flächendeckend gewährleistet werden. Eine Aufnahmeoffensive, die Schaffung zusätzlicher Planstellen und die Attraktivierung des Berufsbilds sind daher dringend geboten.

… durch Beiziehung von ExpertInnen

Das in Teilbereichen vorhandene Expertenmodell (Wirtschafts- und IT-ExpertInnen insbesondere bei der WKStA) hat sich bewährt und ist auszubauen. Im Bereich der technischen Ermittlungskompetenz (zur Auswertung großer Datenmengen und deren Aufbereitung) müssen dringend die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt und die eigene Kompetenz der Staatsanwaltschaften ausgebaut werden. Ein eigenes Forensikzentrum im Zuständigkeitsbereich der Justiz wäre dazu ein wichtiger Schritt in Richtung einer deutlichen Qualitäts- und Effizienzsteigerung.

… durch Stärkung der GruppenleiterInnen

GruppenleiterInnen sollen mit ihrer Erfahrung und Expertise verstärkt Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht übernehmen. Sie stellen insbesondere bei größeren Staatsanwaltschaften eine wichtige mittlere Führungsebene dar. Diese Verantwortung muss sich in einer entsprechenden Entlohnung (in Höhe St2-Gehalt) widerspiegeln.

… durch Stärkung der Expertise

Um die für den Beruf des Staatsanwaltes/der Staatsanwältin erforderlichen fachlichen Qualifikationen den ständigen Entwicklungen und Herausforderungen anzupassen, ist eine laufende Fortbildung essentiell. Dies erfordert eine entsprechende Wiederaufstockung des Fortbildungsbudgets, welches zuletzt massiv gekürzt wurde.

… durch schnelle und qualitativ hochwertige Übersetzungen und Sachverständigengutachten

StaatsanwältInnen müssen regelmäßig auf Sachverständige und DolmetscherInnen zurückgreifen. Diese stehen oft nur eingeschränkt zur Verfügung, sind teilweise zu niedrig entlohnt und häufig massiv überlastet.

  1. POLITISCHE UNABHÄNGIGKEIT

… durch eine unabhängige Weisungsspitze

In Österreich bildet nach wie vor der/die Justizminister/in und damit ein regelmäßig intensiv in das (partei-)politische Geschehen eingebundenes Regierungsmitglied die staatsanwaltschaftliche Weisungsspitze. Damit besteht schon aus strukturellen Gesichtspunkten die Gefahr des bloßen Anscheins des Einflusses auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften. Dies schadet der Justiz und der Politik gleichermaßen. Die staatsanwaltschaftliche Weisungsspitze soll durch ein gänzlich von der Politik entflochtenes, durch den/die Bundespräsidenten/in ernanntes, Justizorgan, wie etwa einem/r Generalstaatsanwalt/anwältin, wahrgenommen werden.

  1. MEHR TRANSPARENZ

… im Berichtswesen

Aufgrund der monokratischen Organisation, aber auch zur Qualitätssicherung ist das (interne) Berichtswesen unumgänglich. In Ansehung der aufgezeigten Anscheinsproblematik ist dieses jedoch auf das minimalste Erfordernis zu beschränken und dessen Umfang offenzulegen. Auch die Dauer des Berichtsvorganges ist transparent auszugestalten.

… durch aktive Öffentlichkeitsarbeit

Die immer bedeutender werdende Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften kann nicht länger auf Kosten deren eigentlicher Aufgabe, der Strafverfolgung, geleistet werden, sondern muss in allen staatsanwaltschaftlichen Instanzen durch dafür erforderliche zusätzliche Planstellen abgedeckt werden. Darüber hinaus bedarf es ständiger professioneller Unterstützung durch (externe) Kommunikationsexperten und einer Evaluierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Öffentlichkeitsarbeit in Strafsachen.

  1. MASSNAHMEN IM MATERIELLEN UND FORMELLEN STRAFRECHT

Sowohl im materiellen als auch im formellen Strafrecht sind zahlreiche Gesetzesänderungen, die von der StAV bereits dem BMJ übermittelt wurden, auf Schiene zu bringen, um eine effizientere und schnellere Arbeit der Staatsanwaltschaften zu ermöglichen.

Die Notwendigkeiten der Staatsanwaltschaften hat die StAV bereits im Zuge der Nationalratswahlen 2019 den politischen Parteien durch Übergabe ihres Forderungspapiers aufgezeigt:

Zum Forderungspapier

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