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Öffentliche Erklärung der Standesvertretung der Österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Die jüngsten Medienberichte über die Strafjustiz sind geeignet, in der Öffentlichkeit einen Eindruck zu erzeugen, der nicht unwidersprochen bleiben darf. Wir sehen uns daher zu einer grundsätzlichen Erklärung veranlasst, die das Bild über die österreichischen Staatsanwaltschaften zurechtrücken und der (medial nicht präsenten) Mehrheit aus unserem Stand eine Stimme verleihen soll.

Wir vertreten die knapp 400 vorwiegend in erster Instanz tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Österreichs, die für eine objektive Aufklärung von Straftaten in den unterschiedlichsten Bereichen – von Kapitalverbrechen wie Mord über Kindesmissbrauch, Suchtgifthandel, Vermögensdelikte und Cybercrime bis hin zu terroristischen Straftaten und Wirtschafts- und Korruptionsdelikten – sorgen. Unsere Arbeit kann sehr unangenehm sein, nicht nur für die Betroffenen der von uns angeordneten Grundrechtseingriffe, sondern manchmal auch für uns selbst. Wie auch in anderen Bereichen stellen insbesondere Ermittlungen gegen politische Entscheidungsträger oder andere Personen in mächtigen Positionen eine Herausforderung auf vielen Ebenen dar. Wir sind es gewohnt, mit diesen Belastungen umzugehen. Wir suchen das Rampenlicht nicht, leben aber damit, dass vermehrt nicht unser Amt bzw. unser gesetzlicher Auftrag, sondern die dahinterstehende Person vor den Vorhang der Öffentlichkeit gezerrt wird. Wir müssen auch damit umgehen, dass wir persönlichen Angriffen ausgesetzt werden, während wir uns selbst nicht öffentlich verteidigen können.

Auch wenn das dienstrechtliche Korsett des öffentlichen Dienstes mit manchen Leistungsanreizen  der Privatwirtschaft nicht konkurrieren kann, erfüllen wir unseren gesetzlich vorgegebenen Auftrag tagtäglich mit großem Einsatz und Engagement. Was die Motivation hoch hält, ist die Gewissheit, „das Richtige tun zu dürfen“. In diesem Sinne leben wir eine innere Unabhängigkeit, die sich von jener der Richterinnen und Richter, mit denen wir eine gemeinsame Ausbildung teilen, nicht unterscheidet. Deshalb verstehen wir uns seit jeher als Teil der Gerichtsbarkeit. Deren Stärke liegt nicht im lauten medienwirksamen Getöse, sondern im steten Streben nach verlässlicher und qualitätsvoller Arbeit für die rechtssuchende Bevölkerung. Das Fundament der Justiz ist das Vertrauen in sie. Dass dieses zuletzt leiden musste, bereitet uns große Sorge.

Wenngleich die Differenzen Einzelner – seien sie fachlicher oder persönlicher Natur – unverkennbar sind, erleben wir bei den Staatsanwaltschaften in allen Instanzen einen besonders starken Zusammenhalt, der sich nicht zuletzt auch während der Herausforderungen der Pandemie in besonderem Maße gezeigt hat. Wir sind trotz schwieriger Umstände bereit, unsere Aufgabe mit höchstem Engagement und nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Dabei können natürlich, wie in anderen Berufszweigen auch, Fehler passieren. Sachliche Kritik dafür nehmen wir an und versuchen, daraus zu lernen. Wenn ein Fehler die Rechte von Verfahrensbeteiligten betrifft, kann er in der Regel im Wege eines Rechtsmittels korrigiert werden. Bei persönlichem Fehlverhalten drohen dienst- und disziplinarrechtliche Konsequenzen.

Wogegen wir uns jedoch wehren sind unsachliche Angriffe und Unterstellungen, wobei insbesondere der Vorwurf politisch motivierten Handelns unser Selbstverständnis tief erschüttert.

Unser Amt erfordert es, streng auf Unvereinbarkeiten zu achten und die Äquidistanz zu den Verfahrensbeteiligten zu wahren. Wir sprechen durch unsere objektiven, sachlich fundierten Entscheidungen und nicht aus persönlichen Beweggründen. Aktuelle Wortmeldungen und sonstige öffentlichkeitswirksame Verhaltensweisen Einzelner erfordern die Klarstellung, dass sich Vertreter der Staatsanwaltschaften nicht für fremde Interessen vereinnahmen lassen dürfen. Diesen Anschein sollten auch alle, die die Rechtmäßigkeit unserer Entscheidungen beurteilen, vermeiden.

Gewitter haben letztlich immer auch eine reinigende Wirkung. Wir als Standesvertretung werden jedenfalls den uns möglichen Beitrag leisten, dass die Staatsanwaltschaften und damit die gesamte Justiz aus dieser schwierigen Phase gestärkt hervorgeht und wir unserem gesellschaftlich sehr wichtigen gesetzlichen Auftrag bestmöglich entsprechen können. 

Das Präsidium

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