Die Organisationsebenen der staatsanwaltschaftlichen Behörden entsprechen grundsätzlich den Stufen der Gerichtsorganisation: Bei jedem Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Dieser kommt die Anklageerhebung und -vertretung vor dem Landesgericht und den Bezirksgerichten des jeweiligen Landesgerichtssprengels zu.
Die Organisationsebenen der staatsanwaltschaftlichen Behörden entsprechen grundsätzlich den Stufen der Gerichtsorganisation: Bei jedem Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Dieser kommt die Anklageerhebung und -vertretung vor dem Landesgericht und den Bezirksgerichten des jeweiligen Landesgerichtssprengels zu.
Als übergeordnete Instanz der Staatsanwaltschaften in Österreich fungieren vier Oberstaatsanwaltschaften, die bei den Oberlandesgerichten – in Wien, Graz, Linz und Innsbruck – eingerichtet sind. Neben der Vertretung der Anklage vor dem Oberlandesgericht sind diese für die Dienstaufsicht über alle staatsanwaltschaftlichen Behörden in ihrem Sprengel verantwortlich und unmittelbar dem Bundesministerium für Justiz unterstellt.
Die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof erfüllt eine wichtige Funktion bei der Wahrung der Rechtseinheit und -sicherheit im Strafrecht. Sie untersteht dem Bundesministerium für Justiz und hat selbst keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Staats- bzw. Oberstaatsanwaltschaften.