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Presseaussendung der staatsanwaltschaftlichen Standesvertretungen vom 9.6.2021 zu „Einschüchterungsversuchen“ betreffend die WKStA

Staatsanwälte verfolgen keine politische Agenda, sie agieren streng nach den gesetzlichen Vorgaben. Sachliche Kritik an staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen ist zulässig, soll aber im dafür vorgesehenen rechtlichen Verfahren erfolgen. Nur dort können derartige Vorwürfe geklärt werden.

 

Anlässlich der heutigen Aussagen im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss sind – einmal mehr – allfällige Einschüchterungsversuche gegenüber Staatsanwaltschaften, so auch gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), wie auch gegen einzelne Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte strikt zurückzuweisen.

Die Staatsanwaltschaften nehmen ihre Aufgaben in unvoreingenommener Prüfung des Sachverhalts ohne sachfremde Erwägungen wahr. Grundlage ihres Handelns ist ausschließlich das Gesetz. „Wenn eine Anzeige einlangt, ist die Staatsanwaltschaft per Gesetz verpflichtet, einem geschilderten Verdacht – wenn er nicht per se völlig absurd ist – nachzugehen. Dann aber teilweise zu behaupten, dass dies politisch motiviert wäre, verkennt ihre gesetzliche Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung“, hält Vorsitzender ULRICH fest. Präsidentin KOLLER ergänzt: „Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben keine politische Agenda, sie machen ihren Job! Das politische Tagesgeschehen hat keinen Einfluss auf ihre Arbeit!“

Kritik an staatsanwaltschaftlichem Handeln ist natürlich zulässig, sollte aber im dafür vorgesehenen rechtlichen Verfahren vorgebracht werden. Dies gilt auch für den Vorwurf befangener Amtsausübung und hinsichtlich angeblich bestehender “Leaks” im staatsanwaltschaftlichen Bereich. Nur dadurch kann eine abschließende rechtliche Klärung derart erhobener Vorwürfe erfolgen. Wiederholt seitens der Politik medial geäußerte Vorwürfe tragen zu deren rechtlichen Klärung nichts bei, sondern schaden dem öffentlichen Ansehen von Justiz und Politik.

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