Vorwurf eines nicht objektiven Verhaltens der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit der Causa „Hypo“.
In Zusammenhang mit den von Prozessbeteiligten medial verbreiteten Vorwürfen eines nicht objektiven Verhaltens der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit der Causa „Hypo“ hält die Vereinigung der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte fest, dass die österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Organe der Gerichtsbarkeit gesetzlich in jedem Verfahrensstadium zur Objektivität verpflichtet sind, diese Verpflichtung sehr ernst nehmen und nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.
Die Einhaltung dieses Objektivitätsgebotes ist ein Grundpfeiler staatsanwaltschaftlicher Ermittlungstätigkeit und Maßstab jeglichen staatsanwaltschaftlichen Verhaltens im Haupt- und Rechtsmittelverfahren. In diesem Zusammenhang darf auch auf den von der Standesvertretung beschlossenen Berufskodex verwiesen werden. Eine pauschale Verunglimpfung ohne konkretes Sachverhaltssubstrat, dass Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nicht objektiv agieren würden, wird daher zurückgewiesen.
Für das Präsidium:
Cornelia Koller Christian Hubmer
Vizepräsidentin Vizepräsident