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Presseaussendung zur Neuregelung des Besoldungssystems

Wenn ein Unrecht durch ein anderes ersetzt wird …

Wenn ein Unrecht durch ein anderes ersetzt wird …

Österreich wurde bereits 2009 vom EuGH wegen diskriminierender Regelungen im Gehaltssystem betreffend den Vorrückungsstichtag verurteilt und war verpflichtet, diese Regelungen anzupassen. Im Herbst 2014 stellte der EuGH neuerlich fest, dass auch das 2010 eingeführte System eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung enthält, die nicht rechtfertigbar ist.
Nachdem die bisherigen Verhandlungen keine Einigung brachten, versucht die Regierung nunmehr überfallsartig, ohne Begutachtung eine Neuregelung durchzupeitschen, die entgegen den Behauptungen in der Öffentlichkeit zu nicht unerheblichen Verlusten in der Lebensverdienstsumme führt und von der Richtern und Richterinnen sowie Staatsanwälten und Staatsanwältinnen auf Grund des Umstandes, dass sie nur alle vier Jahre in höhere Gehaltsstufen aufsteigen, besonders und überproportional betroffen sind.
Die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und die Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälten verwehren sich gegen diese Vorgehensweise und fordern die Rückkehr an den Verhandlungstisch, sowie Rücknahme und Reparatur des Gesetzesentwurfes unter Einhaltung einer ausreichenden Begutachtungsphase. Eine Beschlussfassung ohne den Entwurf zu überarbeiten würde zwangsläufig zu Protestmaßnahmen wie auch zur neuerlichen Befassung der zuständigen Gerichte führen.

Werner Zinkl        Christian Haider       Gerhard Jarosch

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