Díe Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit ist kein Privileg der Richter und Staatsanwälte sonder ein notwendiger Schutz der Bevölkerung.
Menschen, die in Österreich – sei es als Beschuldigter, als Opfer oder sonst Beteiligter – in Kontakt mit Staatsanwaltschaften und Gerichten treten müssen darauf vertrauen dürfen, dass Entscheidungen ohne Beeinflussung von außen ausschließlich nach objektiven Kriterien erfolgen. Eine wichtige rechtsstaatliche Errungenschaft, die in vielen Teilen der Welt leider noch immer keine Selbstverständlichkeit ist.
Díe Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit ist kein Privileg der Richter und Staatsanwälte sonder ein notwendiger Schutz der Bevölkerung.
Menschen, die in Österreich – sei es als Beschuldigter, als Opfer oder sonst Beteiligter – in Kontakt mit Staatsanwaltschaften und Gerichten treten müssen darauf vertrauen dürfen, dass Entscheidungen ohne Beeinflussung von außen ausschließlich nach objektiven Kriterien erfolgen. Eine wichtige rechtsstaatliche Errungenschaft, die in vielen Teilen der Welt leider noch immer keine Selbstverständlichkeit ist.