presseaussendung

Staatsanwälte­vereinigung fordert klares Bekenntnis der politischen Parteien zu einer funktionierenden Justiz

Parteien sollen vor der Wahl Farbe bekennen, was ihnen ein funktionierender Rechtsstaat wert ist.

Zuletzt waren den Medien beinahe täglich Mahnungen vor den besorgniserregenden Entwicklungen an Österreichs Gerichten und Staatsanwaltschaften aufgrund der Sparmaßnahmen der letzten Jahre zu entnehmen. Anerkannte  Persönlichkeiten von Vizekanzler und Justizminister Clemens Jabloner abwärts haben die Notlage erkannt und entsprechende Appelle an eine künftige Regierung gerichtet.
Die Vereinigung  österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) erwartet auch von den politischen Parteien ein klares Bekenntnis zu einem funktionierenden Rechtsstaat und insbesondere konkrete Aussagen zu einer entsprechenden budgetären Ausstattung.

Bevölkerung hat ein Recht auf eine einwandfrei funktionierende Justiz

Die StAV hat wiederholt auf die Ressourcenknappheit in der Justiz hingewiesen. Im Kanzleibereich ist ein reibungsloser Dienstbetrieb nicht mehr aufrecht zu erhalten. Auch die Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte können sich aufgrund des hohen Arbeitsanfalls nur auf das Notwendigste konzentrieren. Die erforderliche Beschleunigung umfangreicher (Wirtschafts-)Großverfahren sowie dringend notwendige Schwerpunktsetzungen in den Bereichen „Hass im Netz“, Cybercrime und Terrorismus sind ohne zusätzliches Personal nicht möglich. Eine deutliche Aufstockung der staatsanwaltschaftlichen  Planstellen muss daher ein Fixpunkt im nächsten Regierungsprogramm sein.
Wenn Notfallpläne und Prioritätenlisten für richterliche und staatsanwaltschaftliche Arbeit erlassen werden müssen, bedeutet dies, dass Bürgerinnen und Bürger unmittelbar von der strukturellen Überbelastung der Justiz betroffen sind. Die Wählerinnen und Wähler sollten daher wissen, welche wahlwerbende Gruppe bereit ist, diese Missstände zu beseitigen. Die StAV fordert die Parteien auf, darzulegen, welche konkreten – nicht zuletzt budgetären – Maßnahmen sie im Falle einer
Regierungsbeteiligung ergreifen würden.

Rückfragehinweis:
Mag. Bernd Ziska
Vizepräsident
Mobil: 0676/8989 23232
bernd.ziska@justiz.gv.at
www.staatsanwaelte.at

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