Anlässlich des aktuellen Vorfalls im Straflandesgericht Wien fordert die StAV in einer Presseaussendung einmal mehr die bauliche Umsetzung eines modernen Sicherheitskonzepts in Österreichs Justizgebäuden.
„Der Fall des am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen Wien entflohenen Häftlings hat aufgezeigt, welchem Risiko Staatsanwälte, Richter und andere Justiz-Mitarbeiter in unserem Land ausgesetzt sind.“ weist Cornelia Koller, Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV), auf die Tatsache hin, dass sich jede Person, die die Sicherheitsschleuse einmal passiert hat, an den meisten Gerichten frei im Gebäude bewegen und ungehindert bis in die Büros der Kolleginnen und Kollegen vordringen kann.
So bestand auch im aktuellen Fall die Möglichkeit, dass der Häftling, der sich offenbar nach der Verhandlung von den Justizwachebeamten losgerissen hatte, in den Bürotrakt läuft. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Wien wurden von Polizeibeamten aufgefordert, sich in ihren Büros einzuschließen. „Die Situation ist glücklicherweise glimpflich ausgegangen. Ein anderes Szenario wäre aber genauso denkbar. Es ist daher höchste Zeit, das Konzept der Trennung in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Bereich an Österreichs Gerichten und Staatsanwaltschaften, wie es die Standesvertretung bereits BMaD Dr. Josef Moser vorgelegt hat, umzusetzen. Leider fehlt es der Justiz nicht nur an Personal, sondern auch an den finanziellen Mitteln für dringend notwendige bauliche Maßnahmen.“ beklagt Bernd Ziska, Vizepräsident der StAV.
An der Bürgernähe der österreichischen Justiz soll sich dadurch nichts ändern. „Im Gegenteil: wir möchten den Bürgern schnell erreichbares und professionelles Service bieten, wie dies bereits durch die Mitarbeiter der an einigen Standorten bestehenden Servicecenter geschieht. Auf der anderen Seite sollen die Kolleginnen und Kollegen jedoch ungestört und sicher ihre Arbeit erledigen können, was zugleich zur Beschleunigung der Verfahren beiträgt.“ hält Koller fest und ergänzt: „Die diesbezüglichen Gespräche mit dem BMJ sind bisher sehr konstruktiv verlaufen. Wir fürchten aber, dass für die bauliche Umsetzung wie so oft das Geld fehlt.“
Dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer Behörde oder eines Gerichtes einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, wurde zuletzt durch den tödlichen Angriff auf einen Sozialamtsleiter der BH Dornbirn auf tragische Weise sichtbar. Viele Justizgebäude sind nicht nur teilweise erschreckend veraltet, sondern entsprechen vor allem in sicherheitstechnischer Hinsicht nicht international üblichen Standards. Die StAV fordert daher die Bereitstellung der nötigen finanziellen Ressourcen zur flächendeckenden Umsetzung der für die Sicherheit der Justizangestellten erforderlichen Maßnahmen ein.