Nachdem das Strafprozessänderungsgesetz 2024 (349/ME) sowie die kurze Begutachtungsfrist durch zahlreiche Stakeholder in Kritik gezogen wurden (siehe dazu inhaltlich die Stellungnahme der StAV https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/c63f2c7b-1ada-4fbb-a677-936982bf5401), wurde unter Einbindung zahlreicher Experten ein Abänderungsantrag zum obig angeführten Entwurf erarbeitet, welcher vielen aufgeworfenen Problemfeldern verfassungskonform Rechnung tragen würde.
Die StAV appelliert an die Verantwortungsträger in Österreich, im Sinne des Funktionierens des Rechtsstaates ehest möglich einen von Experten mitgetragen Gesetzesentwurf umzusetzen, um die Sicherheit Österreichs weiterhin gewährleisten zu können.
Vor dem Hintergrund sei nochmals angeführt, dass ab dem 31.12.2024 das Regulativ zur Sicherstellung außer Kraft tritt, und somit in Ermittlungsverfahren nach der StPO keine Sicherstellungen mehr vorgenommen werden könnten. Dies betrifft insbesondere auch besonders vulnerable Ermittlungsbereiche wie Terrorismus, Suchtgift und Verbrechen gegen die sexuelle und körperliche Integrität.
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