Stellungnahme zu den aktuellen Entwicklungen

Die aktuellen Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (auch) gegen politische Entscheidungsträger zeigen, welche – teils weitreichenden – Folgen die Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags durch die Staatsanwalschaften haben kann. Diese große Verantwortung ist jeder Staatsanwältin und jedem Staatsanwalt bewusst. Das Kriterium, ob eine Ermittlungsmaßnahme ergriffen wird oder nicht, ist jedoch nie deren politische Dimension, sondern ausschließlich die Erforderlichkeit zur Aufklärung eines Verdachts einer Straftat unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Bei der Beurteilung dieser Frage entscheiden die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausschließlich dem Gesetz folgend nach bestem Wissen und Gewissen. Ermittlungsmaßnahmen setzen teilweise ohnedies eine gerichtliche Bewilligung voraus, jedenfalls können sie aber einer Kontrolle durch unabhängige Gerichte unterzogen werden.

Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, Straftaten aufzuklären. Ziel von justizpolitischen Entscheidungen muss jedoch (auch) sein, dass Straftaten gar nicht begangen werden. Die Hoffnungen auf eine „sauberere“ Politik dürfen nicht auf der Strafjustiz als letzte Kontrollinstanz beruhen. Was es braucht, sind strenge Regeln und Mechanismen, welche Machtmissbrauch und Korruption weitestgehend verhindern, sodass ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft gar nicht erforderlich ist.

Wir appellieren daher an die Politik, jetzt für größtmögliche Transparenz in ihrem Bereich und klare Regeln für die Kommunikation und deren Dokumentation, für die Medienförderung sowie die begrenzte und nachvollziehbare Vergabe von Aufträgen, Inseraten und Förderungen durch öffentliche Stellen zu sorgen!

 

Der Vorstand

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