Die Standesvertretung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte trauert um ihren ehemaligen Präsidenten Prof. Dr. Otto F. Müller (1929 – 2026).
Die Nachricht vom Ableben unseres hochgeschätzten Ehrenpräsidenten, des Generalprokurators i.R. Prof. Dr. Otto F. Müller erfüllt uns mit großer Trauer. Mit ihm verliert die österreichische Justiz einen Mann, dessen Lebenswerk untrennbar mit dem staatsanwaltschaftlichen Stand verbunden ist.
Otto F. Müller widmete sein gesamtes berufliches Leben mit unermüdlicher Hingabe dem rechtsstaatlichen Auftrag und den Anliegen der Staatsanwaltschaft. Seine Handschrift prägte die Behördenlandschaft über Jahrzehnte hinweg – sei es in seiner Funktion als Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien oder als Leiter der Generalprokuratur.
Ein besonderes Anliegen war ihm stets die Standesvertretung. Zwölf Jahre lang stand er als (neunter) Präsident an der Spitze der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte (1970 – 1982). Es war eine Dekade des Wandels, der Herausforderungen und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des staatsanwaltlichen Berufsrechts. So wurde unter seiner Leitung vom Verein im Jahr 1971 ein Entwurf eines Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Staatsanwälte erarbeitet, das zwar letztendlich nicht Gesetz wurde, jedoch als Basis für zahlreiche spätere dienst- und gehaltsrechtliche Entwicklungen und insbesondere für die spätere Verankerung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Bundesverfassung diente. Außerdem gelang es unter seiner Mitwirkung, die ausschließliche Rekrutierung der Staatsanwälte aus dem Richterstand zu statuieren. 1971 kam es unter seiner Präsidentschaft zur Einführung des Zentralausschusses für Staatsanwälte beim Bundesministerium für Justiz, dem wesentlichen Mitbestimmungs- und Mitspracheorgan in personellen und dienstlichen Belangen, dessen erster Vorsitzender er auch wurde.
Mit diplomatischem Geschick, juristischer Brillanz und einer tiefen inneren Überzeugung vom Wert einer funktionierenden, unabhängigen Strafrechtspflege kämpfte er unermüdlich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kolleginnen und Kollegen.
Auch nach dem Ende seiner aktiven Funktionsperioden blieb er „seinem“ Verein und der Kollegenschaft als treuer Ratgeber, scharfsinniger Analytiker und geschätzter Gesprächspartner verbunden, der das Prädikat „Kollege“ stets mit Stolz und gelebter menschlicher Wärme trug.
Unser tiefstes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen.

