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Unsere Arbeit

Motor des Strafverfahrens

In der österreichischen Rechtssprechung nimmt die Staatsanwaltschaft eine zunehmend gewichtigere Rolle ein. Ihr Aufgabenfeld als Justizorgan reicht mittlerweile weit über die öffentliche Anklage bei Strafgerichten hinaus.

Neue Aufgaben

Ursprünglich wurde die Staatsanwaltschaft als Antragsbehörde konzipiert, die entweder Verfahren einstellte oder Strafanträge und Anklagen bei den Gerichten einbrachte. Durch das neue Strafprozessreformgesetz wird die Institution zu einer Ermittlungsbehörde. Die Staatsanwälte leiten nun das gesamte Ermittlungsverfahren, können Anordnungen an die Kriminalpolizei richten und selbst Ermittlungen führen.

Mit 1. Januar 2008 trat das Strafprozessreformgesetz in Kraft. Dadurch kommen auf die Staatsanwaltschaften neue Aufgaben zu.

Ursprünglich wurde die Staatsanwaltschaft als reine Antragsbehörde konzipiert, die entweder Verfahren einstellte oder Strafanträge und Anklagen bei den Gerichten einbrachte. Im neuen System ist die Institution auch Ermittlungsbehörde. Die Staatsanwälte leiten nun das gesamte Ermittlungsverfahren, können Anordnungen an die Kriminalpolizei richten und selbst Ermittlungen führen.

Rechtsdefizite ausgemerzt

Bislang waren dies Aufgaben der Untersuchungsrichter. Rechtlich bewegten sich alle beteiligten Parteien dabei aber auf unsicherem Terrain. Zwar sollte mit dem Inkrafttreten des Strafgesetzbuches 1975 auch die Prozessordnung reformiert werden, konkrete Ergebnisse gab es damals jedoch keine. So musste sich die Praxis mit den fehlenden Rechtsgrundlagen arrangieren. Sämtliche Akteure im Strafverfahren erfüllten daher bislang nicht die ihnen vom Gesetz zugedachte Rolle: Die Polizei stellte nicht bloß erste Nachforschungen an und die Staatsanwaltschaften beschränkten sich in der Praxis nicht einzig auf die Prüfung ob Anklage einzubringen, das Verfahren einzustellen oder eine Voruntersuchung einzuleiten ist. Gerichtliche Voruntersuchungen beantragten die Staatsanwälte meist nur in Haftsachen, in denen sie zwingend vorgesehen waren. Alle weiteren Ermittlungen wurden an die Kriminalpolizei delegiert. Genau für diese Polizeiarbeit fehlte aber eine Rechtsgrundlage.

Untersuchungsrichter aus dem Vorverfahren genommen

Als besonders problematisch erwies sich die Position der Untersuchungsrichter. Diese führten bislang die Ermittlungen und nahmen Beweise auf. Durch die Reform werden die Untersuchungsrichter nun aus dem Vorverfahren herausgenommen. Lediglich Eingriffe in die Grundrechte, wie zum Beispiel Festnahmen oder Hausdurchsuchungen, müssen im Zuge der Ermittlungen auch weiterhin von einem Richter bewilligt werden.

Mehr Aufgaben – mehr Staatsanwälte

Die vorhandenen Rechtsdefizite werden mit dem Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes beseitigt. Mit den wachsenden Aufgaben wird aber auch eine steigende Zahl an Staatsanwälten benötigt. 66 neue Staatsanwälte werden Anfang des kommenden Jahres ihren Dienst antreten. Darüber hinaus sollen 62 amtierende Richter in die Staatsanwaltschaften wechseln, um die 128 neu geschaffenen Posten zu besetzen. Wie stark der Zuwachs neuer Aufgaben ist, zeigt sich aus der Tatsache, dass derzeit in Österreich nur etwa 200 Staatsanwälte ernannt sind – etwa so viele wie in einer einzigen deutschen Großstadt. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass in der Bundesrepublik Deutschland, deren strafrechtliches Vorverfahren dem neuen österreichischen System ähnlich ist, bei einem zehnfach höheren Aktenanfall fünfundzwanzigmal so viele Staatsanwälte wie in Österreich arbeiten. Umgerechnet würde dies ab 2008 einen Bedarf von rund 500 österreichischen Staatsanwälten ergeben, zugestanden wurden nur knapp 330. Die Ressourcen werden daher auch in Zukunft sehr knapp sein.

Zusammenfassung der neuen Aufgaben der Staatsanwaltschaften

  • Leitung des Ermittlungsverfahrens
  • Anordnungen an die Kriminalpolizei
  • Anträge an die Gerichte
  • Eigene Ermittlungen

Problemfelder

Ab 2008 bekommen die österreichischen Staatsanwälte wieder mehr Aufgaben. So beinhaltet die neue Rolle der Staatsanwälte die Ablösung der Untersuchungsrichter im strafrechtlichen Vorverfahren. Deshalb fordern Richter und Staatanwälte gleichermaßen die politische Unabhängigkeit für die Staatsanwaltschaft.

Die österreichischen Staatsanwälte fordern seit langem einen wirksamen Schutz gegen eine unsachliche Beeinflussung und die Angleichung ihres Dienstrechtes an das der Richter. Ab 2008 bekommen die österreichischen Staatsanwälte wieder mehr Aufgaben. So beinhaltet die neue Rolle der Staatsanwälte die Ablösung der Untersuchungsrichter im strafrechtlichen Vorverfahren. Deshalb fordern Richter und Staatanwälte gleichermaßen die politische Unabhängigkeit für die Staatsanwaltschaft. Zwischen den beiden Berufsgruppen besteht eine enge Verbundenheit, sie durchlaufen die gleiche Ausbildung. Nach dem Gesetz kann nur zum Staatsanwalt ernannt werden, wer mindestens ein Jahr lang Richter war.

Im Dezember 2007 trug der Gesetzgeber diesem Umstand mit einem gemeinsamen Dienstrecht der Richter und Staatsanwälte (Richter- und Staatsanwaltschaftsdienst-gesetz – RStDG) Rechnung.

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