Die vier Säulen der Unbestechlichkeit der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind:

  • die Herkunft aus dem Richterstand (zum Staatsanwalt können nur Richter ernannt werden)
  • das gemeinsame Dienstrecht von Richtern und Staatsanwälten im RStDG
  • die Verankerung der Staatsanwälte als Organe der Gerichtsbarkeit in der Verfassung (Art. 90a B-VG)
  • der klare gesetzliche Auftrag zur Objektivität und materiellen Wahrheitserforschung