Die vier Säulen der Unbestechlichkeit der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind:
- die Herkunft aus dem Richterstand (zum Staatsanwalt können nur Richter ernannt werden)
- das gemeinsame Dienstrecht von Richtern und Staatsanwälten im RStDG
- die Verankerung der Staatsanwälte als Organe der Gerichtsbarkeit in der Verfassung (Art. 90a B-VG)
- der klare gesetzliche Auftrag zur Objektivität und materiellen Wahrheitserforschung