Die Diskussion um das staatsanwaltschaftliche Weisungsrecht scheint endlos, wird sie doch regelmäßig aus aktuellem Anlass neu befeuert. Aus Sicht der Standesvertretung bedarf es grundsätzlich der Weisungskompetenz, um Verantwortung für staatsanwaltschaftliches Handeln wahrzunehmen. Die Staatsanwaltschaft möchte kein Staat im Staat sein, der außerhalb dieser Regel des demokratischen Rechtsstaates steht. Eine Reform der staatsanwaltschaftlichen Weisungsspitze ist jedoch ein langjähriges Standesanliegen.
Zur Frage, wie die Weisungsspitze konkret ausgestaltet sein soll, gibt es unterschiedliche Zugänge. Für uns ist wesentlich, dass der in der Öffentlichkeit oftmals bestehende Anschein der Möglichkeit, aus sachfremden (parteipolitischen) Motiven Einfluss auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften nehmen zu können, beseitigt bzw. deutlich reduziert wird. Zur Erreichung dieses Ziels bestehen verschiedene Reformansätze: Neben einer Einbindung der Generalprokuratur ist etwa ein Modell denkbar, in dem ein Generalstaatsanwalt die Weisungsspitze darstellt. Umgesetzt wurde Derartiges bisher bekanntlich nicht, doch konnte durch die Einrichtung des Weisungsrates unter Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter die – aus unserer Sicht bestehende – Anscheinsproblematik zumindest entschärft werden.
Dennoch wurde die Diskussion um die staatsanwaltschaftliche Weisungsspitze dadurch nicht beendet. Kritikpunkt vieler Positionen war und ist weiterhin der bereits erwähnte Anschein der Möglichkeit politischer Einflussnahme. Diesem Anschein wäre durch die Einrichtung einer unabhängigen Weisungsspitze zu begegnen.
Die StAV tritt daher für die Einführung eines Generalstaatsanwalts*einer Generalstaatsanwältin ein. Voraussetzungen für die Beendigung der immer wieder aufflammenden Diskussionen sind aus unserer Sicht Unabhängigkeit im Bestellungsverfahren, Unabhängigkeit der Person, Unabhängigkeit durch Kontinuität und Unabhängigkeit trotz Verantwortlichkeit eines/einer Generalstaatsanwalts*Generalstaatsanwältin.
Im angeschlossenen Positionspapier erläutern wir unseren Standpunkt: