Mit dem neuen Jahr wurde auch eine neue Bundesregierung angelobt und das Regierungsprogramm für 2020 bis 2024 fixiert.
Wir freuen uns, dass es gelungen ist, die zentrale Forderung der Standesvertretung nach einer ausreichenden ressourcenmäßigen Ausstattung der Justiz im Regierungsprogramm zu verankern.
Ebenso wurden durch intensive Bemühungen auch folgende Themen aufgenommen:
– Ausbau des Expertenwesens (Wirtschaft, Finanzen, IT) und von „behördeneigenen Sachverständigen“
– Professionalisierung der Medienarbeit
– Stärkung der Stellung der Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter
– Ausbau des Mehraugenprinzipes („Teambuilding“)
– Schwerpunktsetzungen im Bereich „Hass im Netz“ und „Cybercrime“
Die Umsetzung dieser Punkte, aber auch zahlreiche weitere Vorhaben, welche im Regierungsprogramm enthalten sind, bedeuten jedoch einen teils erheblichen Mehraufwand für die Staatsanwaltschaften. Es ist daher wichtig, auch bei den anstehenden Budgetverhandlungen klar und deutlich auf die für die Umsetzung des Regierungsprogramms erforderlichen finanziellen und personellen Mittel hinzuweisen und deren Bereitstellung mit Nachdruck einzufordern.