Voraussetzungen für einen Bundes-/ Generalstaatsanwalt – Positionspapier der StAV

Wie in der gestrigen Diskussionssendung “Im Zentrum” von Präsidentin Cornelia KOLLER festgehalten, fordert die staatsanwaltschaftliche Standesvertretung seit langem eine unabhängige Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften. Da zuletzt auch in der Politik die Rufe nach einem “Bundesstaatsanwalt” lauter wurden, ist es essentiell, in der öffentlichen Diskussion von Beginn an die konkrete Ausgestaltung einer solchen Weisungs- und Kontrollinstanz zu beleuchten. Die unabdingbaren Voraussetzungen für dieses Amt haben wir in unserem Positionspapier zu einem*r Generalstaatsanwalt*Generalstaatsanwältin dargelegt. Siehe auch: https://staatsanwaelte.at/was-wir-zu-sagen-haben/positionen/weisungsrecht/

Das Ziel einer Reform muss neben einer Qualitätssicherung und Einheitlichkeit der staatsanwaltschaftlichen Arbeit die Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften sein.
Gerade vor dem aktuellen Hintergrund anhängiger Ermittlungsverfahren gegen ehemalige und aktuelle Politiker müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen zwingend so ausgestaltet sein, dass jeglicher Einfluss der Politik auf anhängige Ermittlungs-/Strafverfahren (schon dem Anschein nach) gänzlich ausgeschlossen ist.

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