Pressemeldungen
„Vermitteln, was wir ermitteln.“
Getreu diesem Motto ist es uns ein Anliegen, die Aufgaben der Staatsanwaltschaften und ihre Rolle im rechtstaatlichen Gefüge – abseits aktueller Strafverfahren – zu erklären. Wir kommunizieren, was uns wichtig erscheint. Wird etwas falsch, irreführend oder gar bewusst tendenziös dargestellt, sorgen wir für entsprechende Richtigstellung.
Aktuelle Presseaussendungen und Beiträge
POSITIONSPAPIER – DER STAATSANWALTSCHAFTLICHEN UND RICHTERLICHEN STANDESVERTRETUNGENZUR BEABSICHTIGTEN „EINRICHTUNG EINER UNABHÄNGIGEN WEISUNGSFREIEN BUNDESSTAATSANWALTSCHAFT“IN DER AUSGESTALTUNG DES MINISTERRATSBESCHLUSSES VOM 9. JULI 2025 (18/29)
Die staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Standesvertretungen befürworten grundsätzlich die Schaffung einer – auch ihrem Anschein nach – von der Politik entflochtenen und in diesem Sinne unabhängigen und weisungsfreien staatsanwaltschaftlichen Weisungsspitze. Ziel
Erklärung der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zum Entwurf eines Ministerratsvortrages betreffend die „Errichtung einer unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft“
Die Standesvertretung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte begrüßt, dass die Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze von der Bundesregierung weiter vorangetrieben wird. Viele der nunmehr bekannt gewordenen „Eckpunkte“ des Entwurfs, in dessen Konzeption
Stellungnahme der StAV zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Telekommunikationsgesetz 2021, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden sollen
Zum zitierten Entwurf (BMI-GZ 2025-0.272.220) nimmt die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wie folgt Stellung: Vorauszuschicken ist, dass die geplante Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Überwachung von verschlüsselten Nachrichten und
Stellungnahme der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (BMJ-GZ: 2025-0.309.548)
Zum zitierten Entwurf eines Bundesgesetzes nimmt die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnenund Staatsanwälte (StAV) wie folgt Stellung: Eingangs ist festzuhalten, dass es sich bei dem dem Entwurf zugrundeliegenden Wirkungsziel, und zwar bei
Empfehlungen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an eine neue Bundesregierung
Österreichs Staatsanwaltschaften führen jährlich etwa 500.000 Verfahren. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leisten damit im österreichischen Rechtsstaat durch die präventive Wirkung eines Strafverfahrens einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Soll eine effektive und
Erklärung der staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Standesvertretungen zum Initiativantrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen
Zu dem am 24. Oktober 2024 eingebrachten Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert